Deutsche Bank und Kirch-Erben: Vergleichen statt streiten

Rechtsanwalt Hans Theisen zu Vergleich, Mediation und Gütestelle

800 Millionen Euro. Diesen Betrag sollte die Deutsche Bank an die Erben des Filmhändlers Leo Kirch überweisen. Das war das vorläufige Ergebnis eines Rechtsstreites, der sich über zehn Jahre hingezogen und sicher viele Millionen Euro an Kosten verschlungen hat. Zu guter Letzt sollte das Verfahren nicht mit einem Richterspruch enden, denn beide Parteien hatten sich auf einen Vergleich geeinigt. 

Der Streit hatte etwas Archaisches: Zwei alte Männer schlugen aufeinander ein. Die Positionen standen unversöhnlich gegenüber. Die Rechtsfrage war – wie so oft – im Grunde genommen banal. Wir kennen die Hintergründe nicht, aber es könnte gut sein, dass der Weg zu einem außergerichtlichen Vergleich auch dadurch geebnet wurde, dass die Erben von Leo Kirch den Konflikt mit weniger Emotionen betrachten konnten.

Vergleichen bedeutet sich einigen. Auch vor Gericht werden viele Verfahren durch Vergleich beendet. Meistens sind dann beide Parteien unzufrieden. Für einen außergerichtlichen Vergleich empfiehlt sich das Einschalten eines Mediators. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er für beide Parteien, also „allparteilich“ ist und ihnen hilft, eine Lösung selbst zu finden. Dabei trennt der Mediator die Positionen von den Interessen und den Emotionen. Kommt es zur Einigung, ist dies ein von den Parteien selbstbestimmtes und freiwillig erarbeitetes Ergebnis. Jede Seite ist zufrieden. Dabei geht es schneller und ist häufig günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Eine andere Möglichkeit ist das Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle. Der Gesetzgeber hat bei der Gütestelle mehr an den Schlichter gedacht, der aber genau wie ein Mediator arbeiten kann und häufig auch Mediator ist. Der Vorteil beim Gütestellenverfahren liegt u.a. in der gesetzlich geregelten Verjährungshemmung und darin, dass der Vergleich vor der Gütestelle wie ein Prozessvergleich vollstreckt werden kann. Die Kosten für ein Güteverfahren sind, insbesondere bei hohen Streitwerten, vergleichsweise gering. Die meisten staatlich anerkannten Schlichter haben außerdem die Befähigung zum Richteramt. Das Güteverfahren eignet sich bei allen Streitigkeiten, bei denen beide Parteien an einer vernünftigen Lösung interessiert und autonom sind. Denn Ziel des Güteverfahrens oder der Mediation ist ein Gewinn für beide Parteien, während der gerichtliche Vergleich zwingend ein Verlieren beider Parteien darstellt. Der Mediator oder Schlichter muss allparteilich, also empathisch sein. Der Richter ist bestenfalls neutral, was manchmal auch als gleichgültig empfunden werden kann. 

Die Beteiligten im Kirch-Fall hatten objektiv nicht die Möglichkeit, sich schnell bei einer Gütestelle für kleines Geld zu einigen. Leo Kirch wollte vermutlich auch Genugtuung und die Deutsche Bank ist nicht autonom. Denn die Verhandlung führen immer nur Angestellte. Und für einen solchen Vergleich will niemand die Verantwortung übernehmen. Aus diesem Grunde ist auch der 800-Millionen-Euro-Vergleich gescheitert. Der Vorstand der Bank hat entschieden, den Vergleich nicht anzunehmen. Noch ein paar Jahre vor Gericht streiten, kann auch die bessere Alternative sein.