Warum ist eine Klage bei der Gütestelle eine Alternative?

Am 31.Dezember verjähren, wie jedes Jahr, viele Forderungen, was dazu führt, dass vor Jahresende noch zahlreiche Klagen fristwahrend eingereicht werden.

 

Ein Grund, sich vielleicht diesmal eine Alternative zu überlegen. Die Klage bei einer Gütestelle unterbricht die Verjährung genau wie eine Klage und hat dagegen einige Vorteile.

 

Bei einem Gegenstandswert von 10.000 € beträgt der Gerichtskostenvorschuss schon 723 €, der mit der Klage sofort eingezahlt werden muss. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten. Das Gütestellenverfahren kann da deutlich günstiger sein.

 

Es bietet weiter die Chance, dem Gegner noch einmal versöhnlicher gegenüber-zutreten. Sie bleiben noch im Gespräch oder können so versuchen, es wieder in Gang zu bringen.

 

Mit dem Gütestellenverfahren gewinnen beide Parteien in jedem Fall: Zumindest erzielt man Klarheit über die Position des anderen und kann damit besser abschätzen, ob eine Klage überhaupt das Ergebnis bringen kann, was man sich wünscht. 

 

Für das Verfahren brauchen Sie keinen Rechtsanwalt, was ein Kostenargument ist. Allerdings kann der Versuch, sich noch einmal außergerichtlich zu verständigen, auch eine psychologisch kluge Strategie sein, bei der Sie Ihr Anwalt im Hintergrund beraten kann.

 

Meine Verfahrensordnung und  meine Konditionen können Sie gerne bei mir abfragen. Ich bin seit 15 Jahren staatlich anerkannte Gütestelle.