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Prozessvertreter - Strafverteidiger - Konfliktmanager - Mediator - staatl. anerk. Gütestelle - Lehrbeauftragter an der TU Dresden
Hans Theisen | Rechtsanwalt
Vor Gericht streiten ist immer noch etwas, das auch Freude macht. Ein Wettkampf, in dem es nicht immer nur um Siegen oder Verlieren geht, sondern vor allem darum, das Beste aus der Situation zu machen. Normalerweise lässt die Fähigkeit, einen Wettkampf zu bestehen, mit zunehmenden Alter nach. Ich liebe meinen Beruf inzwischen auch deshalb, weil diese Fähigkeit immer weiter zunimmt.

 

Seit 1986 trete ich regelmäßig vor Gerichten auf und habe somit in tausenden von Gerichtsverhandlungen meine "Kampftechnik" erproben können. Die sichere Beherrschung des Vefahrensrechs ist aber für den Ausgang eines Prozesses häufig von größerer Bedeutung als besondere Kenntnisse des materiellen Rechts.

 

Die Kenntnisse des materiellen Rechts werden vielfach überbewertet. Denn vor allem steht immer noch die Fähigkeit zum juristischen Denken, die man nicht dadurch kompensieren kann, dass man viele Entscheidungen gelesen hat. Aber ohne Rechtswissen geht es eben auch nicht. So sorge ich mit regelmäßigen Fortbildungen dafür, dass ich auf dem Laufenden bleibe und über das Internet und (ziemlich teuren) Zugängen zu juristischn Datenbanken wie juris oder beck-online verfüge ich über eine "Bibliothek", über die noch vor einigen Jahren eine Großkanzlei gestaunt hätte.

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Ich bin schon immer gern als unterbevollmächtigter Terminsvertreter aufgetreten. Man geht wesentlich entspannter in die Verhandlung, weil man einen Meta-Diskurs führen kann, wenn das hilfreich ist. Wenn das Gericht mit dem Sachvortrag des Kollegen nicht einverstanden ist, hat der Terminsvertreter, der dafür ja nicht verantwortlich ist, es viel leichter, diesen Sachvortrag zu verteidigen und das Gericht dazu zu bringen, den Sachverhalt mit anderen Augen zu sehen.

Und wenn das alles nichts hilft, kann man mit entsprechender Prozesserfahrung vielleicht wenigstens noch dafür sorgen, dass der Kollege seinen Vortrag nachbessern kann.

Terminsvertretungen sind auch gegen Stundenhonorar möglich.