Vorsicht (Branchen-Verzeichnis)-Falle!

Von Spanien erwartet man normalerweise Angenehmes wie Tapas, Wein und Sonne. Dieser Tage kommt jedoch aus Spanien ein mit „Branchen-Verzeichnis Deutschland“ überschriebenes Formular, welches sorgfältig gelesen werden sollte.

Denn der, der meint, es ginge nur darum, seine Adressdaten zu korrigieren, hat – bevor er sich versieht – einen Auftrag für drei Jahre unterschrieben, der ihn jährlich 995 Euro kosten soll. Die Gegenleistung? Ein Eintrag in das Online-Verzeichnis mit einer „gestalteten Anzeige“ für die nächsten drei Ausgaben.

Wer schon auf das Formular hereingefallen ist und unterschrieben hat, sollte sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden. Ein wirksamer Auftrag dürfte damit nicht vorliegen, aber weiß das jedes Gericht? In den vergangenen zehn Jahren habe ich etliche solcher Firmen kennengelernt, die davon leben, dass sie für teures Geld eine Leistung anbieten, die niemand braucht und auch eigentlich gar keine Leistung darstellt. Viele falsche Urteile sind ergangen, und viele haben sich geärgert, wenn sie sich nicht mit einem Rechtsanwalt, der sich in der Materie ein wenig auskennt, gewehrt haben. Hier gibt es die Besonderheit, dass der Gegner im Ausland sitzt, also in Spanien klagen könnte.