Bernie Ecclestone - freigekauft?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem Deal, der eine Frechheit sei und der Rechtsordnung widerspräche. Ich habe schon Klügeres von der Grande Dame der deutschen Justiz gehört.

Als Außenstehender kann man einen Strafprozess schlecht beurteilen. Als Strafverteidiger aber weiß ich, dass eine Einstellung nach § 153a StPO oft das einzige ist, was man erreichen kann. Wulff hatte man die Einstellung nach § 153 a angeboten. Er hätte nur 20.000,00 € zahlen müssen. Wulff hat den Prozess vorgezogen, einen Freispruch bekommen und doch verloren. Ecclestone zahlt 75 Mio Euro, klopft dem Staatsanwalt auf die Schulter und hat gewonnen. Der Staat hat auch gewonnen. Hier waren anscheinend alle mit Augenmaß dabei.

Was mich ein wenig wundert ist die Tatsache, dass kaum jemand thematisiert, warum Ecclestone so viel Geld zahlen musste, obwohl sich alle einig waren, dass eine Verurteilung gar nicht mehr wahrscheinlich war. Durfte der Staat unter diesen Umständen überhaupt noch an der Anklage festhalten? Vermutlich ja. Vermutlich hätte man – nachdem das Verfahren einmal eröffnet war – noch viel aufklären müssen.

Ein Deal ist eine Einstellung nach § 153 a StPO nicht. Es ist eine Verfahrensbeendigung, die von allen Prozessparteien Augenmaß verlangt. Hier – so habe ich den Eindruck – waren alle klug. Vor allem Ecclestone, der wusste wie wenig 75 Mio Euro sind, wenn es darum geht, sich für einen erheblichen Teil der Lebenszeit noch die Lebensfreude zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft, die hier – soweit ich das überblicken kann – auch nicht mit inquisitorischer Verve vorgegangen ist und das Gericht, dass die Risiken und Chancen nüchtern abgewogen hat, scheinen mir auch klug vertreten gewesen zu sein.

Dass regelmäßig auch bei den sog. kleinen Leuten Verfahren so eingestellt werden, ist bekannt. Dabei habe ich aber schon oft erlebt, dass die die einzigen sind, von denen Klugheit erwartet wird und die unter der zu zahlenden Auflage sehr zu leiden haben. 500 Euro zu bezahlen, um vom Staat nicht weiter behelligt zu werden, ist für viele schmerzhafter als für Ecclestone die 100 Mio Dollar.  Da sollte vielleicht manchmal die Justiz mehr überlegen, ob sie nicht – bevor sie jemanden zur Zahlung einer Geldauflage nötigt – sorgfältiger abwägt, ob sie nicht Anlass hat, den Vorwurf fallen zu lassen.