Kein Parkverbot für Vespa Roller!

Als Strafverteidiger in Dresden beschäftige ich mich natürlich auch gerne mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten. Dies auch wegen der Überschaubarkeit. Unlängst hatte ich allerdings einen Fall, der rechtlich anspruchsvoll war und bei dem ich mich selbst vertreten musste.

Ich hatte den Körnergarten besucht und dazu meine Vespa GTS 300 IE (rot) direkt am Elbeufer neben einigen Autos und anderen Krafträdern abgestellt. Zurückgekommen stellte ich fest, dass mir ein „Knöllchen“ an meinen Roller geheftet worden war. Auch gegen die anderen Verkehrsteilnehmer war offensichtlich vorgegangen worden.

Einige Zeit später bekam ich eine Anhörung: Ich hätte in einem Bereich geparkt, der für den Verkehr von Pkws und Krafträdern nicht zugelassen ist und ob ich mit einem Bußgeld von 30 € einverstanden sei. Tatsächlich steht an der Einfahrt zu dem Ufergelände ein Schild, wonach die Einfahrt für PKW und Krafträder verboten ist.


Gegenüber der Bußgeldbehörde habe ich eingewandt, ich hätte meinen Roller natürlich auf das Gelände geschoben und außerdem möge man doch bedenken, dass eine rote Vespa noch für jeden Platz eine Zierde sei.

Ich bekam daraufhin eine Mitteilung, dass die Sache erledigt ist. Die Kosten der Verteidigung wurden mir nicht erstattet, womit ich allerdings gerechnet hatte.

Am Ende bleibt die Frage, ob es nun entscheidend war, dass dort eine rote Vespa stand und nicht etwa ein schwarzer Porsche. Ausschlaggebend könnte auch gewesen sein, dass ich mein Fahrzeug an seinen Standplatz nur geschoben hatte. Ich gehe davon aus, dass der gute Ausgang des Verfahrens einfach nur der Schönheit meines Fahrgerätes geschuldet war und möchte mir gar nicht vorstellen, wie künftig andere Verkehrsteilnehmer ihre SUV`s an die Elbe schieben, um im Körnergarten ein Bier trinken zu können.