Kein Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn paradiesische Zustände in Braunschweig

Aktuell in der Presse: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat mitgeteilt, dass es kein Ermittlungsverfahren gegen Martin Winterkorn gibt. Es gäbe keinen Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft bedauert die Panne.

Als Strafverteidiger in Dresden könnte ich meinen, dass das Leben in Braunschweig für Straftäter angenehm sein muss. Soviel Zuvorkommen sind wir jedenfalls hier von der Staatsanwaltschaft nicht gewöhnt. Das zum Ausdruck des Bedauerns.

Jetzt zum Fehlen des Anfangsverdachtes. Dass es um Betrug (§ 263 StGB) mit einem Milliardenschaden geht, scheint ausgemacht zu sein.  Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe 6 Monate bis zu 10 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB). Ich wüsste nicht, wie man begründen könnte, dass es hier nicht um gewerbsmäßigen Betrug geht.

Martin Winterkorn war der bestbezahlte Manager in Deutschland. Zu seinen Aufgaben gehörte ganz sicher, den Grad der Ehrlichkeit des Unternehmens, dem er vorstand, beim Verkauf der Produkte zu bestimmen. Die Staatsanwaltschaft geht zu Gunsten von Martin Winterkorn davon aus, dass er seine Pflichten nicht wahrgenommen hat und ahnungslos war.

Das erinnert mich ein wenig an so einem ziemlich dummen Bilderwitz, den ich vor Jahren irgendwo gesehen habe:  Ein unrasierter Mann mit klassischer Räuberbinde und einem Geldsack auf dem Rücken kommt aus einer Bank und wird von der Polizei gestellt. Mit Blick auf den Geldsack stellt er die Frage, wie der denn da wohl hingekommen ist. 

In Braunschweig müsste das jetzt eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie darstellen.