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Hans Theisen Hans Theisen

RICHTER BEFANGEN - MORDPROZESS GEPLATZT!

Ein Mordprozess steht kurz vor dem Urteil – und dann platzt alles. Am LG München I wurde der Vorsitzende wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt (Beschluss v. 15.12.2025 – 19 Ks 123 Js 189686/24). Auslöser: In einer konfliktgeladenen Zeugenvernehmung soll der Vorsitzende sinngemäß in Richtung Zeugen/Dolmetscher gesagt haben: „Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“ . Kurz zuvor war in den Medien über eine Äußerung von Donald J. Trump berichtet worden, wonach Somalier u. a. als „Müll“ bezeichnet wurden. Der Vorsitzende konnte sich in seiner dienstlichen Stellungnahme nicht daran erinnern, „dumm“ gesagt zu haben. Zudem habe er die konkret berichteten Trump-Äußerungen zum Zeitpunkt seiner eigenen Bemerkung nicht gekannt. Beides wurde dem Richter geglaubt, aber: Für die Befangenheit zählt nicht die innere Haltung, sondern der äußere Eindruck – der „böse Schein“. Im Video erkläre ich verständlich: • was § 24 StPO bedeutet, • warum schon der Anschein genügt, • warum Befangenheitsanträge im Strafprozess eine so scharfe Waffe sind

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