KRIEGSDIENST VERWEIGERN?
Jetzt Antrag stellen!
Mit der geplanten Wiedereinführung der Wehrpflicht ist ein Thema zurück auf der Tagesordnung, das lange erledigt schien: die Kriegsdienstverweigerung. Schon ab Januar 2026 sollen junge Männer – und auch Frauen – Fragebögen zur Erfassung ihrer Wehrdienstfähigkeit erhalten. Ab Juli 2027 folgen verpflichtende Musterungen.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, das eigene Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) genau zu kennen – und rechtzeitig aktiv zu werden.
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eindeutig:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Das heißt: Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt, hat ein unveräußerliches Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Dieses Recht gilt auch im Ernstfall – selbst dann, wenn Deutschland in einen militärischen Konflikt verwickelt ist.
Je mehr Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen, desto stärker wirkt es in der Praxis.
Grundsätzlich können alle Männer zwischen 17 1/2 und 60 Jahren, die wehrpflichtig sind, einen Antrag stellen.
Frauen sind wehrpflichtig, wenn sie bereits bei der Bundeswehr gedient haben. Ob für Frauen eine Verweigerung (also ein Antrag, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden) erfolgversprechend ist, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Allerdings ist die Wehrpflicht für Frauen in der Diskussion. Deswegen würde ich persönlich auch allen Frauen ab 18 Jahren die Verweigerung empfehlen, wenn sie eine Stimme gegen den Krieg abgegeben wollen.
Jetzt aber wieder zum Antrag:
Entscheidend ist: Es muss sich um eine persönliche Gewissensentscheidung handeln. Ein bloßes „Nein“ zu einem bestimmten Krieg reicht nicht aus.
Ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, ein einfaches Schreiben, genügt:
„Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.“
Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche Begründung Ihrer Gewissensentscheidung
Sie sollten den Antrag rechtzeitig stellen – am besten noch 2025 und am besten per Einschreiben versenden. Am Ende dieses Textes finden Sie Links zu Webseiten mit weiteren Informationen. Dort bekommen Sie auch weitere Hilfen!
Nach Eingang des Antrags folgt zunächst die Musterung. Wer dabei als untauglich eingestuft wird, ist automatisch von der Wehrpflicht befreit.
Wer tauglich ist, dessen Antrag geht an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dort gibt es drei Möglichkeiten:
- Der Antrag wird anerkannt (das ist bislang der Regelfall).
- Es gibt Nachfragen, die beantwortet werden müssen.
- Der Antrag wird abgelehnt.
Bis jetzt ist es so, dass den Anträgen im Regelfall stattgegeben werden. Das dürfte sich aber – befürchte ich – bald ändern.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Zur Unterstützung verweise ich auf die Links am Ende.
Weist das Bundesamt für den Zivildienst Ihren Widerspruch zurück, müssen Sie fristgerecht vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Auch dazu benötigen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt. Zur Unterstützung verweise ich auf die Links am Ende.
Möglich ist, dass Anträge an das Karrierezentrum oder Widersprüche an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben länger liegen bleiben und nicht bearbeitet werden. Das könnte dann an der wachsenden Anzahl der Anträge liegen. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Antrag oder Widerspruch keine Reaktion, ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Das Anerkennungsverfahren kann länger dauern. Wer einen Antrag gestellt hat, genießt bereits einen relativen Schutz: Er darf nicht zur kämpfenden Truppe gezogen werden, solange über den Antrag nicht entschieden ist. Er muss also keinen Dienst mit der Waffe leisten.
Gerade weil die Wehrpflicht bald Realität wird, empfiehlt es sich, jetzt zu handeln. So sichern Sie Ihr Grundrecht und vermeiden unnötige Risiken. Aber darüber hinaus ist die Verweigerung auch eine politische Botschaft. Wenn 100.000 den Kriegsdienst verweigern, ist das für den Staat sicher noch eindrucksvoller, als wenn 100.000 in Berlin demonstrieren.
Die Kriegsdienstverweigerung ist kein Relikt aus alten Zeiten, sondern ein hochaktuelles Thema. Sie gibt jedem die Möglichkeit, eine klare persönliche Entscheidung zu treffen:
„Nein, ich will nicht kriegstüchtig sein.“
Wer den Antrag früh stellt, verschafft sich Sicherheit – und setzt zugleich ein politisches Zeichen.
Das Ganze geht ohne anwaltliche Hilfe, ist also ein preiswertes Vergnügen. Gegebenenfalls übernimmt – jedenfalls ab der Ablehnung oder nach Untätigkeit – Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, dann können Sie sich vertreten lassen und haben auch keine Arbeit mehr.
Ich selbst biete Ihnen hier keine anwaltliche Unterstützung an, weil der altersbedingte Zuschnitt meiner Kanzlei das nicht mehr zulässt. Ich bin in diesen Fragen auch nicht spezialisiert und meine eigene Kriegsdienstverweigerung liegt mehr als 50 Jahre zurück.
Im Internet finden Sie aber zahlreiche Informationen, die auch Formulierungshilfen für alle zu erstellenden Texte enthalten und Informationen, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Sie finden dort auch spezialisierte Rechtsanwälte.
Nützliche Links:
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen, DFG-VK, gab es schon, als ich den Kriegsdienst verweigert habe. Damals waren es noch Vereinigte Kriegsdienstgegner. Die DFG-VK hat nicht nur eine hervorragende Webseite, sie verfügt auch über ein Beraternetzwerk, an das man sich wenden kann. Also, bevor Sie Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben, gehen Sie auf die Seite von DFG-VK:
Kriegsdienstverweigerung: So geht’s!
Eine Seite, die ich nur eingeschränkt empfehlen kann, ist die vom Kriegsdienstblocker. Die sind ziemlich krass drauf. Empfehlen auch Frauen zu verweigern, empfehlen, auch die Musterung zu verweigern u.v.m.
Ich finde das insoweit gut, als jede Verweigerung auch eine politische Stimme ist. Wer aber ernsthaft verweigern, also als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden will, für den ist diese Seite nur hilfreich, als sie KI generierte Muster herstellt, die natürlich für die Begründung einer individuellen Gewissensentscheidung nicht reichen, aber vielleicht doch eine Formulierungshilfe darstellen können. Individuelle Hilfe sollte man sich aber beim DFG-VK holen.
Auf Jurawelt.com habe ich auch einen sehr informativen Beitrag gefunden:
Kriegsdienstverweigerung - Dein Gewissen, dein Recht
Und warum auch nicht die Seite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bemühen, auf der Rat und Hilfe bei der Kriegsdienstverweigerung angeboten wird:
Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
