KRIEGSDIENST VERWEIGERN?
Jetzt Antrag stellen!
Mit der geplanten Wiedereinführung der Wehrpflicht ist ein Thema zurück auf der Tagesordnung, das lange erledigt schien: die Kriegsdienstverweigerung. Schon ab Januar 2026 sollen junge Männer – und auch Frauen – Fragebögen zur Erfassung ihrer Wehrdienstfähigkeit erhalten. Ab Juli 2027 folgen verpflichtende Musterungen.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, das eigene Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) genau zu kennen – und rechtzeitig aktiv zu werden.
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eindeutig:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Das heißt: Wer aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnt, hat ein unveräußerliches Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Dieses Recht gilt auch im Ernstfall – selbst dann, wenn Deutschland in einen militärischen Konflikt verwickelt ist.
Je mehr Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen, desto stärker wirkt es in der Praxis.
Grundsätzlich können alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren, die wehrpflichtig sind, einen Antrag stellen.
Frauen sind zwar nicht wehrpflichtig, können aber ebenfalls freiwillig den Kriegsdienst verweigern! (Auf die Idee bin ich beim Abdrehen des Videos gar nicht gekommen. Sorry!) Entscheidend ist: Es muss sich um eine persönliche Gewissensentscheidung handeln. Ein bloßes „Nein“ zu einem bestimmten Krieg reicht nicht aus.
Schriftlicher Antrag beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Ein einfaches Schreiben genügt:
„Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen.“
Beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche Begründung Ihrer Gewissensentscheidung
Sie sollten den Antrag rechtzeitig stellen – am besten noch 2025 und am besten per Einschreiben/Rückschein versenden. Am Ende dieses Textes finden Sie Links zu Webseiten mit weiteren Informationen. Dort bekommen Sie auch Formulierungshilfen!
Nach Eingang des Antrags folgt zunächst die Musterung. Wer dabei als untauglich eingestuft wird, ist automatisch von der Wehrpflicht befreit.
Wer tauglich ist, dessen Antrag geht an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dort gibt es drei Möglichkeiten:
- Der Antrag wird anerkannt (das ist bislang der Regelfall).
- Es gibt Nachfragen, die beantwortet werden müssen.
- Der Antrag wird abgelehnt.
Bis jetzt ist es so, dass den Anträgen im Regelfalls stattgegeben werden. Das dürfte sich aber – befürchte ich – bald ändern.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Zur Unterstützung verweise ich auf die Links am Ende.
Weist das Bundesamt für den Zivildienst Ihren Widerspruch zurück, müssen Sie fristgerecht vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Auch dazu benötigen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt. Zur Unterstützung verweise ich auf die Links am Ende.
Es scheint so zu sein, dass in letzten Zeit Anträge an das Karrierezentrum oder Widersprüche an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einfach lange liegen bleiben und nicht bearbeitet werden. Das wird vermutlich auch an der wachsenden Anzahl der Anträge liegen. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Antrag oder Widerspruch keine Reaktion, ist eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich. (Muster finden Sie bei den Links unten.)
Das Anerkennungsverfahren kann lange dauern. Wer einen Antrag gestellt hat, genießt bereits einen relativen Schutz: Er darf nicht zur kämpfenden Truppe gezogen werden, solange über den Antrag nicht entschieden ist. Er muss also keinen Dienst mit der Waffe leisten.
Gerade weil die Wehrpflicht bald Realität wird, empfiehlt es sich, jetzt zu handeln. So sichern Sie Ihr Grundrecht und vermeiden unnötige Risiken.
Die Kriegsdienstverweigerung ist kein Relikt aus alten Zeiten, sondern ein hochaktuelles Thema. Sie gibt jedem die Möglichkeit, eine klare persönliche Entscheidung zu treffen:
„Nein, ich will nicht kriegstüchtig sein.“
Wer den Antrag früh stellt, verschafft sich Sicherheit – und setzt zugleich ein politisches Zeichen.
Das Ganze geht – wenn Sie wollen – auch ohne anwaltliche Hilfe, ist also ein preiswertes Vergnügen. Gegebenenfalls übernimmt – jedenfalls ab der Ablehnung oder nach Untätigkeit – Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, dann können Sie sich vertreten lassen und haben auch keine Arbeit mehr.
Ich selbst biete Ihnen hier keine anwaltliche Unterstützung an, weil der altersbedingte Zuschnitt meiner Kanzlei das nicht mehr zulässt. Ich bin in diesen Fragen auch nicht spezialisiert und meine eigene Kriegsdienstverweigerung liegt mehr als 50 Jahre zurück.
Im Internet finden Sie aber zahlreiche Informationen, die auch Formulierungshilfen für alle zu erstellenden Texte enthalten und Informationen, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Sie finden dort auch spezialisierte Rechtsanwälte.
Nützliche Links:
Diese Seite ist sehr politisch, aber sehr informativ. Hier gibt es auch ein Muster für eine Untätigkeitsklage:
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen, DFG-VK, gab es schon, als ich den Kriegsdienst verweigert habe. Damals waren es noch Vereinigte Kriegsdienstgegner. Ich bitte die Damen um Entschuldigung, dass mir nicht spontan die Idee gekommen ist, dass Kriegsdienst jetzt ja auch etwas für Frauen sein soll.
Kriegsdienstverweigerung: So geht’s!
Auf Jurawelt.com habe ich auch einen sehr informativen Beitrag gefunden:
Kriegsdienstverweigerung - Dein Gewissen, dein Recht
Und warum auch nicht die Seite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bemühen, auf der Rat und Hilfe bei der Kriegsdienstverweigerung angeboten wird:
Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben