ENTGELTTRANSPARENZ SCHON AB 2026

Auch Kleinbetriebe müssen jetzt handeln!

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Pflichten ab 2026 – auch für Kleinstbetriebe

Die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Den Volltext finden Sie auf EUR‑Lex: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023L0970.

Die Richtlinie gilt für alle Arbeitgeber, öffentliche wie private, unabhängig von der Betriebsgröße. Sie erweitert Auskunftsansprüche, verlangt Transparenz in Stellenausschreibungen (Gehalt/Gehaltsspanne) und sieht bei festgestellten Entgeltunterschieden u. a. eine Beweislastverlagerung sowie ggf. eine gemeinsame Entgeltbewertung (Joint Assessment) vor. Verstöße müssen mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen belegt werden; möglich sind Nachzahlungen (mindestens drei Jahre) und Schadensersatz.

Aus betrieblicher Sicht ist die Umsetzung eine organisatorische und dokumentarische Herkulesaufgabe – insbesondere für Betriebe ohne eigene HR-Strukturen. Sämtliche Vergütungsbestandteile (Fixum, Boni, Zulagen, Sachbezüge, Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten) sind geschlechtsneutral zu dokumentieren und anhand objektiver Kriterien zu begründen. Politisch mag man kritisieren, dass hier erhebliche Vorgaben aus Brüssel in nationales Arbeitsrecht hineinwirken; rechtlich kommt es nun darauf an, frühzeitig systematisch vorzugehen.

Empfehlungen für Unternehmen:

  1. Bestandsaufnahme der Vergütungsstruktur und Definition vergleichbarer/gleichwertiger Tätigkeiten.

  2. Dokumentation sämtlicher Entgeltbestandteile; Festlegung objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien.

  3. Prozesse für Auskunftsbegehren und ggf. Joint Assessments etablieren.

  4. Schulung von Führungskräften und Ansprechstellen.

  5. Monitoring der deutschen Umsetzung (Details zu Schwellen, Reporting, Sanktionen).

Fazit: Unabhängig vom Umsetzungstempo des Gesetzgebers sollten Unternehmen jetzt handeln. Wer vorbereitet ist, reduziert Risiken – und gewinnt zugleich an Fairness und Attraktivität im Wettbewerb um Talente.

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ENTGELTTRANSPARENZ FÜR KLEINBETRIEBE?