KRIEGSDIENST VERWEIGERN 2025 - 2. TEIL

Ihre Fragen, meine Antworten

Jetzt Kriegsdienst verweigern!

Wenn Sie überlegen, ob Sie den Kriegsdienst verweigern wollen, dann machen Sie es jetzt. Jetzt hat es dazu noch eine Wirkung auf die Politik. Wenn jetzt Tausende verweigern, dann ist das auch eine eindrucksvolle Demonstration gegen Krieg und Kriegstreiberei.
Wie Sie vorgehen sollen, habe ich in meinem ersten Video und dem Blog-Text dazu ausreichend beschrieben. Mögliche Fragen habe ich in diesem Video beantwortet: Hier noch einmal kurz:

1. anwaltliche Hilfe erforderlich?

M.E. nein. Aber dieBegründung der Gewissensentscheidung sollte vernünftig formuliert sein. Muster, KI- generiert, ersetzen Ihre eigene Begründung nicht, können aber hilfreich sein. Wenn Sie hierbei Hilfe brauchen, kann ein Anwalt helfen, auch ein Priester oder Freunde/Verwandte mit ausreichend Schul- und Herzensbildung. Welche Dokumente Sie brauchen und wohin diese zu schicken sind, all das finden Sie auch bei den Links (s.u.)

2. Können auch Frauen den Kriegsdienst verweigern?

Mir gefällt die Idee, dass junge Frauen, die vielleicht demnächst angeschrieben und gefragt werden, ob sie Soldatin werden wollen, den Kriegsdienst verweigern. Es besteht aber keine Wehrpflicht und der Antrag wird deswegen mangels Zulässigkeit abgewiesen werden. Das macht ihn noch nicht sinnlos.

Frauen, die dem Wehrdienst bereits geleistet haben, sind Reservisten und müssten, wenn sie das wollen, den Kriegsdienst verweigern.

3. Doppelte Staatsangehörigkeit?

Wenn man noch eine 2. Staatsangehörigkeit hat, hindert das nicht die Verpflichtung, den Wehrdienst leisten zu müssen. Es sei denn, Sie hätten in dem anderen Land bereits Kriegsdienst geleistet. Das dürfte in Deutschland dann anerkannt werden.

4. Aufenthalt im Ausland?

Wer seinen ständigen Aufenthalt im Ausland hat, ist unter Umständen immer noch wehrpflichtig § 1 Abs 1 WPflG. Die Wahrscheinlichkeit, ob das eine praktische Rolle spielte, hängt von dem Land ab, in dem man sich auffällt. Wenn man verweigern möchte, sollte man angeben, dass man demnächst beabsichtigt, wieder nach Deutschland umzusiedeln.

5. Spannungs- oder Verteidigungsfall?

Der Spannung-oder Verteidigungsfall ändert nichts an ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Anerkennung nicht leichter wird. Auch werden vermutlich die Tauglichkeitsgrade anders beurteilt.

6. Zivildienst

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind zivildienstpflichtig. Die Zivildienstpflicht besteht analog zur Wehrpflicht. D. h. sie ist zur Zeit ausgesetzt.

7. Musterung verweigern?

Meines Erachtens ist das keine gute Idee, da es dazu führt, dass der Antrag abgelehnt wird, ohne dass die Gewissensentscheidung überhaupt überprüft würde. Es mag Gründe geben, das dennoch zu tun. Das sollte man sich dann genau überlegen.

8. Bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer?

… müssen nicht noch einmal verweigern. Die Anerkennung gilt ein Leben lang.

9. Bereits ausgemustert?

Wer ausgemustert und tatsächlich untauglich ist, unterliegt nicht der Wehrpflicht. Allerdings ist denkbar, dass man zu einer Nachmusterung geladen wird. Wenn auch möglicherweise nicht sehr wahrscheinlich ist, dass Sie, sollten Sie ausgemustert sein, nicht gezogen werden, würde ich – entgegen dem – wie sich das in meinem Video anhört, doch raten, den Kriegsdienst zu verweigern. Nur die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gilt tatsächlich ein Leben lang.

10. Kosten

Die Kriegsdienstverweigerung ist eine preiswerte Angelegenheit. Der Antrag kostet nichts. Es fallen keine Verwaltungsgebühren an. Das gilt meines Erachtens auch für das Widerspruchsverfahren, da bin ich mir allerdings nicht sicher. Bevor man also gegen eine Entscheidung Widerspruch erhebt, könnte man das klären, allerdings kostet das sicher nicht die Welt.

Nützliche Links:

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen, DFG-VK, gab es schon, als ich den Kriegsdienst verweigert habe. Damals waren es noch Vereinigte Kriegsdienstgegner. Die DFG-VK hat nicht nur eine hervorragende Webseite, sie verfügt auch über ein Beraternetzwerk, an das man sich wenden kann. Der DFG-VK können Sie auch Ihren Antrag schicken, damit die vorher noch einmal darüber sehen. Also, bevor Sie Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben, gehen Sie auf die Seite von DFG-VK:

Kriegsdienstverweigerung: So geht’s!

Eine hervorragende Seite, die ich trotzdem nur eingeschränkt empfehlen kann, ist die vom Kriegsdienstblocker. Die sind ziemlich krass drauf. Die empfehlen z.B. auch Frauen zu verweigern, empfehlen, auch die Musterung zu verweigern u.v.m.
Ich finde das insoweit gut, als jede Verweigerung auch eine politische Stimme ist. Wer aber ernsthaft verweigern, also als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden will, für den ist diese Seite nur hilfreich, als sie KI generierte Muster herstellt, die natürlich für die Begründung einer individuellen Gewissensentscheidung nicht reichen, aber vielleicht doch eine Formulierungshilfe darstellen können. Individuelle Hilfe sollte man sich aber beim DFG-VK holen.

Mein Tipp wäre: Sie gehen, wenn Sie sich an den Antrag machen, nachdem Sie sich vorher einen Überblick verschafft haben, zuerst zum Kriegsdienstblocker und machen dort den Antrag einschließlich Lebenslauf und Begründung der Gewissensentscheidung fertig und drucken das aus. Die Begründung der Gewissensentscheidung von dort ist allerdings nur eine Vorlage, die Sie mit Ihren eigenen Erlebnissen, Erfahrungen, Gedanken und Gefühlen überarbeiten. Und wenn Sie das als Entwurf fertig haben, dann gehen Sie damit auf die Seite des DFG-VK, überprüfen das selbst noch einmal und dann ggfs. noch mit deren Beratern. Wenn Sie es so machen, dann machen Sie es wirklich richtig.

Kriegsdienstblocker

Auf Jurawelt.com  habe ich auch einen sehr informativen Beitrag gefunden:

Kriegsdienstverweigerung - Dein Gewissen, dein Recht

Und warum auch nicht die Seite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bemühen, auf der Rat und Hilfe bei der Kriegsdienstverweigerung angeboten wird:

Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

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