POLIZEIUNIFORM AUF PRIVATPARTY

Nur Spaß oder Kündigungsgrund?

Wenn der Party-Post den Job kostet:

Social Media, Uniformen und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Eine Polizeianwärterin verliert ihren Ausbildungsplatz – nicht wegen mangelnder Leistungen, sondern weil sie in Teilen ihrer Uniform auf einer Motto-Party aufgetreten ist. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah darin einen Vertrauensverlust und erklärte die Entlassung für rechtmäßig.

Der Fall wirft Fragen auf, die weit über den Beamtenstatus hinausgehen: Wie privat ist das Private noch, wenn Inhalte im Netz landen? Und welche arbeitsrechtlichen Folgen kann es haben, wenn Arbeitnehmer Symbole ihres Arbeitgebers in sozialen Medien verwenden?

1. Vertrauen als Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses

Auch im normalen Arbeitsrecht gilt: Das Arbeitsverhältnis beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Der Arbeitgeber darf erwarten, dass der Arbeitnehmer loyal handelt und das Ansehen des Unternehmens wahrt – auch außerhalb der Arbeitszeit.

Wird durch ein Verhalten im Internet der Eindruck erweckt, man handle im Namen des Arbeitgebers oder bringe diesen in ein schlechtes Licht, kann dies eine Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten darstellen. Das gilt umso mehr, wenn Firmenlogos, Uniformen oder andere Erkennungszeichen genutzt werden.

2. Social Media als Risiko

Was früher eine private Feier war, ist heute schnell ein global sichtbares TikTok- oder Instagram-Video. Was witzig gemeint war, kann sich binnen Stunden zum Problem entwickeln – besonders dann, wenn Unternehmensbezug erkennbar ist.

Das gilt nicht nur für Beamte, sondern auch für alle Arbeitnehmer. Der Schaden kann von einem peinlichen Moment bis hin zur Kündigung reichen.

3. Social Media Guidelines – Schutz für beide Seiten

Viele Unternehmen haben mittlerweile Social Media Guidelines oder Codes of Conduct, in denen geregelt ist: - Logos, Marken oder Dienstkleidung dürfen nicht privat verwendet werden. - Wer im Netz auftritt, muss klarstellen, dass es sich um eine private Meinung handelt. - Inhalte, die dem Ruf des Unternehmens schaden könnten, sind tabu.

Verstöße dagegen können arbeitsrechtliche Folgen haben – von der Abmahnung bis hin zur Kündigung.

4. Empfehlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer:
- Keine Uniformen, Logos oder Arbeitgebernamen in privaten Beiträgen verwenden.
- Vor jeder Veröffentlichung prüfen: Könnte das meinem Arbeitgeber schaden oder peinlich sein?
- Privates und Berufliches strikt trennen.

Arbeitgeber:
- Klare Social-Media-Regeln aufstellen.
- Mitarbeiter über Risiken und Grenzen informieren.
- Bei Verstoßen verhältnismäßig reagieren.

5. Weiterführende Links

·         Beschluss des VG Düsseldorf zur Polizeianwärterin (Pressemitteilung)

·         Bundesarbeitsgericht: Loyalitätspflichten von Arbeitnehmern

·         Leitfaden Social Media Guidelines der Bundesregierung

·         EU-Leitlinien zur Online-Kommunikation von Beschäftigten (PDF)

Fazit:
Beruf und Privatleben sollten klar getrennt bleiben. Uniformen, Logos und Arbeitgebernamen gehören nicht ins Partyprogramm – und schon gar nicht ins Internet.

Wenn Sie selbst von einem arbeitsrechtlichen Konflikt betroffen sind, können Sie über meine Homepage einen Termin für eine kostenlose Erstberatung buchen.

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