RICHTER BEFANGEN - MORDPROZESS GEPLATZT!

Die Bedeutung des Befangenheitsantrages im Strafprozess

Die Bedeutung des Befangenheitsantrags im Strafprozess

(am Beispiel LG München I)

Ein Satz im Gerichtssaal kann reichen, um ein ganzes Verfahren zu kippen. Das klingt übertrieben – ist es aber nicht. Im Dezember 2025 ist am Landgericht München I ein Mordprozess praktisch „geplatzt“, weil der Vorsitzende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde.

Ich möchte diesen Fall nutzen, um ein Instrument zu erklären, das im Strafprozess oft unterschätzt wird: den Befangenheitsantrag. Ich nenne ihn bewusst eine „Waffe“ der Verteidigung – nicht, weil es um Taktikspielchen geht, sondern weil er im richtigen Moment den Rechtsstaat schützt: das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unvoreingenommenen Gericht.

Zum Nachlesen:

1. Was ist passiert? (Sachverhalt in Kurzform)

Der Prozess lief bereits einige Wochen und stand kurz vor dem Ende. In der Hauptverhandlung wurde ein somalischer Zeuge mit einem somalischen Dolmetscher vernommen. Die Situation war angespannt; der Vorsitzende war erkennbar unzufrieden mit den Antworten.

Nach Berichten (dpa, aufgegriffen von LTO) soll der Vorsitzende sinngemäß gesagt haben:

„Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“

Kurz zuvor war in den deutschen Medien über Äußerungen von Donald J. Trump berichtet worden, wonach Somalier u. a. als „Müll“ („garbage“) bezeichnet worden sein sollen.

Wichtig: Der Beschluss zeichnet das Geschehen differenziert. Der Vorsitzende gab in seiner dienstlichen Stellungnahme an, er könne sich nicht daran erinnern, den Zeugen oder den Dolmetscher als „dumm“ bezeichnet zu haben. Die beisitzenden Richterinnen bestätigten das im Wesentlichen. Außerdem erklärte der Vorsitzende – und das hielt die Kammer für glaubhaft –, dass er die konkret berichteten Trump-Äußerungen zum Zeitpunkt seiner eigenen Bemerkung nicht gekannt habe.

(In meinem Video habe ich angedeutet, dass die dienstliche Stellungnahme des Vorsitzenden alles andere als glaubhaft war, wenn man sich an etwas nicht erinnern kann, bedeutet das im Regelfall, es war so, aber ich habe gerade einen Black-Out. Wir erinnern - wir hatten mal so einen Bundeskanzler… Und auch die Behauptung, er habe die Äußerungen Trumps über Somalier gar nicht gekannt, ergibt wenig Sinn. Das wäre dann eine falsche dienstliche Stellungnahme. Der Richter hat hier sehr viel über sich selbst verraten. Das lasse ich in diesem Beitrag aber beiseite. Hier soll nur der Befangenheitsantrag als solcher erklärt werden.)

Trotzdem wurde er abgelehnt. Warum? Weil es bei der Befangenheit nicht um die „innere Wahrheit“ geht, sondern um den äußeren Eindruck.

2. Der Kern: Nicht tatsächliche Befangenheit, sondern der „böse Schein“

§ 24 Abs. 2 StPO sagt: Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

§ 24 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__24.html

Im Beschluss steht ein Satz, den man sich merken sollte: Das Bundesverfassungsgericht betont, dass im gerichtlichen Verfahren schon der „böse Schein“ mangelnder Unvoreingenommenheit zu vermeiden ist. Der Maßstab ist die Sicht eines besonnenen, vernünftig urteilenden Angeklagten (individuell-objektiver Maßstab).

Das hat zwei Folgen:

  1. Es ist nicht entscheidend, ob der Richter subjektiv „wirklich“ voreingenommen ist.

  2. Es ist entscheidend, ob ein Angeklagter bei ruhiger Würdigung der Umstände Anlass haben darf, an der Unparteilichkeit zu zweifeln.

Dieser Gedanke hängt eng mit dem Grundgesetz zusammen: Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

Art. 101 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html

3. Warum reichte es hier – trotz Entschuldigung?

Der Beschluss nimmt den Vorsitzenden erkennbar in Schutz: Die Kammer hielt seine Aussage, die konkret berichteten Trump-Äußerungen nicht gekannt zu haben, für glaubhaft. Sie betont auch, dass sie ihn aus der Zusammenarbeit als professionell und frei von diskriminierenden Denkmustern kenne – und gerade darauf durfte sie ihre Entscheidung nicht stützen.

Entscheidend blieb der „Eindruck nach außen“.

Drei Punkte waren für das Gericht besonders wichtig:

a) Die konfliktbehaftete Zeugenvernehmung

Strenge Verhandlungsführung ist zulässig. Ein Richter darf nachdrücklich fragen, sogar erkennbar unzufrieden sein – solange es nicht grob unsachlich oder ehrverletzend wird. Aber in einer Situation, in der Übersetzung und Ausdrucksfähigkeit problematisch sind, erwartet ein Angeklagter zu Recht erhöhte Zurückhaltung.

b) Die besondere Konstellation im Saal

Im Sitzungssaal saßen nicht nur Zeuge und Dolmetscher, sondern auch Angeklagter, Verteidiger, Nebenkläger und Vertreterin – alle mit fremder Herkunft oder Migrationshintergrund. In so einer Konstellation können pauschale oder zugespitzte Äußerungen – selbst ohne Absicht – aus Angeklagtensicht schnell wie eine herabsetzende oder verallgemeinernde Bewertung wirken.

c) Der zeitgeschichtliche Kontext

Die Kammer stellt fest: Ein vollständiges amtliches Transkript der Trump-Äußerung lag nicht vor, aber es gab übereinstimmende journalistische Berichte. Genau hier fällt ein wichtiger Satz: Auch wenn der Vorsitzende die konkreten Trump-Äußerungen nicht kannte, war der Kontext als objektive Tatsache in deutschen Medien präsent – und ein besonnener Angeklagter durfte die Bemerkung des Vorsitzenden in diesem Licht einordnen.

Und dann die Entschuldigung?

Der Vorsitzende entschuldigte sich noch am Folgetag öffentlich und sagte wörtlich: „Die Äußerung tut mir leid.“ Der Beschluss würdigt das ausdrücklich. Entschuldigungen können den Anschein der Befangenheit grundsätzlich ausräumen.

Aber: Bei herkunftsbezogenen oder weltanschaulich konnotierten Bewertungen ist das schwieriger. Der entstandene Eindruck kann „haften bleiben“, selbst wenn die Entschuldigung aufrichtig ist.

4. Was ist ein Befangenheitsantrag – und wie funktioniert er?

Ein Befangenheitsantrag heißt in der Strafprozessordnung „Ablehnungsgesuch“. Er richtet sich gegen eine Gerichtsperson (Richter, Schöffe, Sachverständiger, Staatsanwalt) und soll sicherstellen, dass der Fall von einem unvoreingenommenen Gericht entschieden wird.

a) Zeitpunkt: „unverzüglich“

Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden (§ 25 Abs. 2 StPO). Das ist ein häufiger Fehler: Wer zu lange wartet, verliert das Instrument.

§ 25 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__25.html

Der Münchner Fall ist hier lehrreich: Die Äußerung fiel am 03.12.2025, gestellt wurde der Antrag am 04.12.2025. Das Gericht prüft sehr genau, wann der Angeklagte den Zusammenhang erkannt hat und ob er angemessen Zeit zur Rücksprache hatte.

b) Begründung: Tatsachen, nicht Gefühle

„Ich habe kein gutes Gefühl“ reicht nicht. Der Antrag muss konkrete Tatsachen benennen: Was ist wann passiert? Wer hat es gehört? Was ist die Situation gewesen?

c) Verfahren

  • Der abgelehnte Richter gibt eine dienstliche Stellungnahme ab.

  • Über den Antrag entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des Abgelehnten (§ 27 StPO).

  • Unzulässige Anträge können verworfen werden (§ 26a StPO).

§ 26 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__26.html
§ 26a StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__26a.html
§ 27 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__27.html

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