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Wie die Polizei in Dresden versucht, Falschparker vor dem Abschleppen zu schützen

Dinge gibt es, die dann doch manchmal erstaunen. Ich vertrete in Dresden ein Abschleppunternehmen, welches im Auftrage privater Grundstücksbesitzer Autos abschleppt, die auf oder vor deren Grundstücken jedenfalls „besitzstörend“ abgestellt wurden. Die Autos werden dann bei dem Abschleppunternehmen sichergestellt und können von den Haltern gegen Bezahlung der Kosten wieder abgeholt werden. Die Kosten, die geltend gemacht werden, halten sich – das ist durch mehrere Sachverständigengutachten bestätigt – im ortsüblichen Rahmen.

Nun gibt es seit ungefähr 2018 den Versuch von Polizeibeamten, das Abschleppen von Fahrzeugen mit kleinen Abschleppwagen mit Hubbrille zu unterbinden. Das war bis Mitte 2018 in Dresden erlaubt und ist es heute noch so gut wie überall in der Bundesrepublik. Jetzt wird eine Schleppgenehmigung verlangt, die das Landesamt für Straßenbau und Verkehr aber zutreffender Weise nicht erteilt, weil es dafür keinen Grund gibt. Auf das Angebot meiner Mandantschaft an die Polizei, die abgestellten Fahrzeuge nur bis zu einer geeigneten Stelle abzuschleppen, wo man sie gefahrlos umladen kann, wurde wieder darauf verwiesen, dass man auch dafür eine Schleppgenehmigung beantragen müsste, die es aber nicht gibt. Mit anderen Worten: Die Polizei will verhindern, dass Fahrzeuge, die unerlaubt auf fremden Grundstücken stehen, überhaupt abgeschleppt werden. Zumindest versucht sie das. Was man erreichen kann: Das Abschleppen wird wesentlich aufwendiger, teurer und die Gefahr von Sach- und Personenschäden steigt.

Zu der Problematik gab es 2017 in der Zeitschrift VERKEHRSDIENST einen Aufsatz von Bernd Huppertz, Erster Polizeihauptkommissar und Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Köln. Der Autor hat mit der Auseinandersetzung hier in Dresden nichts zu tun, aber er ist der, der – soweit ich das beurteilen kann – zum ersten mal die Auffassung veröffentlicht hat, dass verbotswidrig oder besitzstörend abgestellte Fahrzeuge nur mit Schleppgenehmigung weggeschleppt werden dürfen.

https://www.bernd-huppertz.de/wp-content/uploads/2018/08/VD2017-2-14-Abschleppen.pdf

Da ich es ungerecht fand, dass in den Prozessen die Gegenseite auf einen Artikel verweisen konnte, habe ich eine Entgegnung darauf geschrieben, die im November 2020 in derselben Zeitschrift veröffentlicht worden ist.

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Das könnte der Beginn einer sehr spannenden öffentlichen Diskussion werden.