Bestrafen ja. Aber reicht der Ruf nach Härte
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Samstagnacht, Frankfurt: eingeschlagene Schaufenster auf der Zeil, fünf geplünderte Läden, über hundert verletzte Polizisten, 54 Festnahmen, der Jüngste 13 Jahre alt. Das geht nicht, darüber muss man nicht streiten. Aber die Antwort der Politik kam schneller als die Ermittlungen: die volle Härte des Rechtsstaats. Reicht das? Hier stehen die Zahlen und Quellen zu meinem Video. Was Tatsache ist, belegen die Fußnoten. Was meine Bewertung ist, steht als solche da.
Was geschehen ist
Am Samstag, dem 31. Oktober 2026, gingen bundesweit mehr als hunderttausend junge Menschen auf die Straße, in über dreißig Städten, unter dem Namen „Gen Z regelt“. Die Demonstrationen verliefen ganz überwiegend friedlich.1 Ihre Forderungen: Geld für Schulen, Suchthilfe und Therapieplätze statt Kürzungen, bezahlbare Mieten, keine Wehrpflicht, Schutz der Grundrechte vor dem Überwachungsapparat, Klimaschutz. In einem offenen Brief an den Bundeskanzler heißt es: „Ihre Sparpolitik nimmt uns jede Hoffnung.“2
In Frankfurt löste die Polizei die Versammlung um 18:20 Uhr auf. Was danach kam, hatte nach Angaben der Polizei mit der Demonstration nichts mehr zu tun: eine zweite Gruppe von tausend bis fünfzehnhundert Störern, „erlebnisorientiert“, ohne erkennbares politisches Motiv, darunter etwa hundert Linksextremisten. 17 Geschäfte wurden beschädigt, fünf geplündert, darunter ein Waffenladen.3 Die Bilanz der Polizei vom Sonntag: mehr als hundert verletzte Beamte, 54 Festnahmen, die Festgenommenen zwischen 13 und 29 Jahre alt, 87 Strafanzeigen, 1.225 Platzverweise. Innenminister Roman Poseck sagte, die Festgenommenen seien überwiegend deutsche Staatsangehörige; die Polizei sprach von überwiegend jungen Männern mit Migrationshintergrund, viele aus dem Umland und aus Nordrhein-Westfalen.4 In Köln gab es ähnliche Bilder mit 23 verletzten Beamten. Am selben Abend demonstrierten in Frankreich 320.000 Menschen, 779 wurden festgenommen.5
Die Floskel
Bundesinnenminister Dobrindt forderte harte Strafen wegen Landfriedensbruchs. Innenminister Poseck sprach von einer „Initialzündung für eine härtere Gangart“, kündigte Inhaftierungen und abschreckende Strafen an und erklärte, am nächsten Protesttag dürfe in Frankfurt keine vergleichbare Versammlung stattfinden. Ministerpräsident Rhein: Wer sich so verhalte, stelle sich außerhalb der Gesellschaft.6
Kommt Ihnen das bekannt vor? Stuttgart, Juni 2020: dieselben Bilder, dieselben Sätze. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart zählte nach der Krawallnacht 141 Ermittlungsverfahren, 98 Anklagen und 93 Urteile, die höchste Strafe lautete auf drei Jahre und zwei Monate Haft.7 Sechs Jahre später: Frankfurt. Die Strafen waren vielleicht nötig. Verhindert haben sie nichts. Meine Bewertung: Der Blick der Politik geht dahin, wo es bequem ist, nach unten.
Der Fisch stinkt vom Kopf
Wenn eine Gesellschaft solche Gewaltausbrüche hervorbringt, ist vielleicht nicht nur der Randalierer krank. Fünf Befunde, jeder mit einer Zahl.
Erstens: Oben wird belohnt, was unten scheitert. Die Vorstände der vierzig DAX-Konzerne verdienten 2025 im Schnitt 3,9 Millionen Euro, die Vorstandsvorsitzenden 6,1 Millionen, das 42-Fache eines Beschäftigten.8 Die Autoindustrie hat zwischen 2019 und 2025 rund 100.000 Arbeitsplätze verloren und rechnet mit 225.000 weiteren bis 2035.9 Der Vorstandsvorsitzende von Volkswagen erhielt für 2025 7,4 Millionen Euro, obwohl der Gewinn des Konzerns von zwölf auf sieben Milliarden Euro eingebrochen war.10 Martin Winterkorn, unter dem der Dieselbetrug lief, bezieht nach den letzten bekannten Zahlen eine Betriebsrente von über einer Million Euro im Jahr.11 Wer das liest und selbst nicht weiß, ob sein Werk nächstes Jahr noch steht, dem muss niemand erklären, was Wut ist.
Zweitens: Verantwortung hat oben keine Folgen. Cum-Ex, der größte Steuerraub unserer Geschichte: In 34 von mehr als 130 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Köln Verjährung festgestellt, und das Urteil gegen den Kronzeugen, eine Bewährungsstrafe, ist rechtskräftig.12 Die Masken in der Pandemie: 6,7 Milliarden Euro für Schutzausrüstung, nach dem Bundesrechnungshof eine „massive Überbeschaffung“, von der mehr vernichtet als verteilt wurde. Der Minister von damals führt heute die Regierungsfraktion.13 Der 13-Jährige mit dem Stein hat eine Akte, bevor er 14 ist. Der Manager mit der Milliarde hat einen Vergleich.
Drittens: Unten sind sechs Jahre verloren. Die Reallöhne haben 2025 gerade wieder den Stand von 2019 erreicht.14 16,1 Prozent der Bevölkerung gelten als armutsgefährdet, der höchste Wert seit Beginn der Messung; die Schwelle liegt bei 1.446 Euro im Monat für eine allein lebende Person.15 46.000 junge Menschen fanden 2026 keinen Ausbildungsplatz, während 48.000 Stellen unbesetzt blieben.16 Und: Kinder mit Einwanderungsgeschichte sind zu 31,9 Prozent armutsgefährdet, Kinder ohne zu 7,7 Prozent.17 Die jungen Männer auf der Zeil sind zum großen Teil hier geboren. Es sind unsere Kinder. Wir haben sie nur nicht als solche behandelt.
Viertens: Das Vermögen ist verteilt, bevor man geboren wird. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des Nettovermögens.18 2025 wurden nach der Erbschaftsteuerstatistik 150 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, und 34 Großerben wurden 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen, weil sie Unternehmensvermögen erbten.19 Wer eine Mietwohnung erbt, zahlt. Wer ein Unternehmen erbt, verhandelt.
Fünftens: Der Staat kürzt bei der Jugend und rüstet auf. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 steigt der Verteidigungsetat auf 109,7 Milliarden Euro, ein Drittel mehr als 2026. Der Etat für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sinkt von 16,66 auf 15,48 Milliarden Euro; allein beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende fehlen 400 Millionen.20 Die Kommunen melden einen Investitionsrückstand von 231 Milliarden Euro, davon 69 Milliarden allein in Schulgebäuden.21 Gleichzeitig bekommen alle Männer ab dem Jahrgang 2008 Post von der Bundeswehr: Fragebogen für alle, Musterungspflicht für Männer.22 Die Jugendstudie 2026 sagt: 29 Prozent der 14- bis 29-Jährigen brauchen psychologische Hilfe, ein Höchstwert.23 Und mit der Arbeit der Bundesregierung sind noch zehn Prozent aller Wahlberechtigten zufrieden, so wenige wie nie.24
Die Migranten und unsere Kriege
Innenminister Poseck sagt „migrantisch geprägt“. Nehmen wir ihn beim Wort und fragen, woher die Menschen kommen. Ende 2025 lebten in Deutschland 668.650 Schutzsuchende aus Syrien, 321.300 aus Afghanistan und 173.550 aus dem Irak, zusammen 1,16 Millionen.25 Afghanistan: zwanzig Jahre NATO-Einsatz mit der Bundeswehr, 59 gefallene deutsche Soldaten, über 17 Milliarden Euro, am Ende die Taliban.26 Irak: 2003 von den USA und Großbritannien ohne Mandat der Vereinten Nationen angegriffen, mit deutschen Stützpunkten im Rücken. Libyen 2011: NATO-Bomben, seither ein Land ohne Staat und die Durchgangsstraße nach Europa. Wer Länder zerstört, bekommt ihre Bewohner.
Meine Bewertung: Das entschuldigt keinen Steinwurf. Aber es erklärt, warum die Frage nach dem Pass die falsche ist. Die Festgenommenen haben überwiegend den deutschen. Die richtige Frage lautet: Was haben wir aus ihnen gemacht, seit sie hier sind? Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef hat es so gesagt: „Mir ist völlig egal, welchen Pass jemand hat.“27
Kamen die Krawalle auf Bestellung?
Noch ein Gedanke, und das ist ausdrücklich meine Vermutung, kein Befund. Schon bei den Protesten gegen Stuttgart 21 gab es den Vorwurf, Polizisten in Zivil hätten als Agents provocateurs gehandelt. Bewiesen wurde das nicht.28 Aber Agents provocateurs sind praktisch. Sie delegitimieren eine Demonstration und lenken vom Thema ab. Und je mehr Wut im Land geschürt ist, desto leichter findet man Menschen, die ihre Wut ausleben.
Was das Recht hergibt
Landfriedensbruch nach § 125 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Der besonders schwere Fall nach § 125a StGB, etwa bei Waffen, Plünderung oder schwerer Körperverletzung, mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren.29 Das Instrument ist scharf, niemand muss es nachschärfen. Aber es hat Grenzen. Unter 14 Jahren ist niemand strafmündig (§ 19 StGB); der 13-Jährige ist ein Fall für das Jugendamt, nicht für den Innenminister. Bis 21 gilt in der Regel das Jugendgerichtsgesetz, und dessen Leitgedanke ist nach § 2 JGG die Erziehung, nicht die Abschreckung. Nicht aus Weichheit, sondern weil Haft aus 17-Jährigen selten bessere Menschen macht. Wie ich im Strafrecht berate: Strafverteidigung in Dresden.
Und das Verbot weiterer Proteste? Artikel 8 des Grundgesetzes schützt die friedliche Versammlung. Das Bundesverfassungsgericht hat 1985 im Brokdorf-Beschluss entschieden, dass friedliche Teilnehmer diesen Schutz nicht verlieren, weil andere Gewalt üben.30 Hunderttausend Friedliche für fünfzehnhundert Randalierer zu bestrafen, wäre genau das, was die Jungen der Politik vorwerfen: Sie werden gebraucht, aber nicht gehört.
Worum es geht
Die Politik braucht nach so einer Nacht schnell ein Bild von Stärke. Die Debatte über die Herkunft liefert es kostenlos; sie kostet keinen Euro im Haushalt. Die Polizei, die den Kopf hinhält, braucht Rückendeckung, zu Recht. Und die Hunderttausend Friedlichen brauchen eine Antwort auf ihre Forderungen. Die kommt nicht.
Ein Einwand, der trägt: Die Gewalttäter waren nach allem, was die Polizei sagt, nicht die Demonstranten. Wer die Krawalle den jungen Leuten anhängt, tut ihnen Unrecht. Richtig. Aber beide Gruppen kommen aus demselben Land, und das Land hat beiden dasselbe gesagt: Es ist kein Geld da. Außer für Panzer und Vorstände.
Fazit
Ja, bestrafen. Aber wer nur bestraft, behandelt das Fieber und lässt die Krankheit. Die Krankheit heißt: oben keine Folgen, unten keine Aussicht. Der nächste Protesttag ist der 20. November 2026. Bis dahin hat die Politik Zeit, den jungen Leuten zu antworten, statt sie zu verbieten.
Sehen Sie das anders? Schreiben Sie es mir.
Reicht es, nach den Krawallen in Frankfurt harte Strafen zu fordern?
Nein. Das Strafrecht ist scharf genug, Landfriedensbruch nach §§ 125, 125a StGB reicht bis zu zehn Jahren Haft, und wer plündert, gehört vor Gericht. Aber die Formel von der vollen Härte des Rechtsstaats hat schon nach Stuttgart 2020 nichts verhindert. Wer die Wut verstehen will, muss oben anfangen: bei Vorstandsgehältern ohne Leistung, bei Cum-Ex ohne Folgen, bei Reallöhnen auf dem Stand von 2019 und einem Haushalt, der bei der Jugend kürzt und bei der Rüstung zulegt. Meine Meinung: Wer nur bestraft, behandelt das Fieber und lässt die Krankheit.
Fußnoten
- Tagesspiegel (dpa), 01.11.2026: TAGESSPIEGEL – KRAWALLE IN FRANKFURT UND KÖLN
- Die Forderungen: leinetal24, 29.10.2026: LEINETAL24 – DAS FORDERN DIE DEMONSTRANTEN der Brief an den Kanzler: news4teachers, Oktober 2026: NEWS4TEACHERS – BRIEF AN MERZ
- ZDFheute, 01.11.2026: ZDFHEUTE – WIE ES ZU DEN RANDALEN KOMMEN KONNTE
- hessenschau, 01.11.2026: HESSENSCHAU – BILANZ DER POLIZEI
- NZZ, Liveticker vom 31.10./01.11.2026: NZZ – JUGENDPROTESTE IN EUROPA
- Zitate nach Tagesspiegel (dpa), 01.11.2026: TAGESSPIEGEL – KRAWALLE IN FRANKFURT UND KÖLN und hessenschau, 01.11.2026: HESSENSCHAU – BILANZ DER POLIZEI
- Stuttgarter Zeitung, Bilanz der Staatsanwaltschaft: STUTTGARTER ZEITUNG – BILANZ DER STAATSANWALTSCHAFT Innenministerium Baden-Württemberg, Bilanz ein Jahr nach der Krawallnacht: INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG – EIN JAHR NACH DER KRAWALLNACHT
- Vorstandsvergütungsstudie von DSW und TU München zum Geschäftsjahr 2025, nach WirtschaftsWoche: WIRTSCHAFTSWOCHE – DAX-VORSTÄNDE VERDIENEN DAS 42-FACHE
- VDA-Präsidentin Hildegard Müller, Mai 2026, nach ZDFheute: ZDFHEUTE – STELLENABBAU IN DER AUTOINDUSTRIE
- Vergütung: Handelsblatt: HANDELSBLATT – VERGÜTUNG DES VW-CHEFS Gewinn: Tagesspiegel: TAGESSPIEGEL – VW-GEWINN 2025
- Handelsblatt, 2017: rund 3.100 Euro am Tag: HANDELSBLATT – WINTERKORNS BETRIEBSRENTE Spätere Medienangaben schwanken zwischen 814.000 und 1,33 Millionen Euro im Jahr; eine aktuelle Zahl hat Volkswagen nicht veröffentlicht.
- Handelsblatt (dpa): HANDELSBLATT – CUM-EX UND VERJÄHRUNG Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 2026: BUNDESGERICHTSHOF – PRESSEMITTEILUNG 126/2026
- ZDFheute zum Bericht des Bundesrechnungshofs: ZDFHEUTE – BUNDESRECHNUNGSHOF ZU DEN MASKEN
- Statistisches Bundesamt, Reallohnindex, Tabelle 62361-0020: DESTATIS – REALLOHNINDEX (TABELLE 62361-0020)
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 039 vom Februar 2026: DESTATIS – PRESSEMITTEILUNG 039/2026 (ARMUTSGEFÄHRDUNG)
- Bundesagentur für Arbeit, Bilanz des Ausbildungsmarkts zum 30.09.2026, nach Berliner Zeitung: BERLINER ZEITUNG – AUSBILDUNGSMARKT 2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N065 vom November 2025: DESTATIS – PRESSEMITTEILUNG N065/2025 (KINDERARMUT)
- Deutsche Bundesbank, Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023, Monatsbericht April 2025, Tabelle 2.1: Die vermögendsten 10 % der Haushalte besaßen 2023 54 % des gesamten Nettovermögens (2021: 56 %): BUNDESBANK, MONATSBERICHT APRIL 2025
- Auswertung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2025 des Statistischen Bundesamtes durch das Netzwerk Steuergerechtigkeit, August 2026: NETZWERK STEUERGERECHTIGKEIT – STEUERERLASSE FÜR GROSSERBEN
- Deutscher Bundestag, hib 641/2026 vom 14.08.2026 (Verteidigung): BUNDESTAG – HIB 641/2026 (HAUSHALT 2027) und hib 654/2026 vom 19.08.2026 (Bildung und Familie): BUNDESTAG – HIB 654/2026 (BILDUNG UND FAMILIE) zum Unterhaltsvorschuss: GEW: GEW – ZUM BUNDESHAUSHALT 2027
- KfW-Kommunalpanel 2026: KFW-KOMMUNALPANEL 2026 (PDF)
- Deutscher Bundestag, Textarchiv zum Wehrdienstgesetz, 05.12.2025: BUNDESTAG – WEHRDIENSTGESETZ
- Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026“, Pressemitteilung: TRENDSTUDIE JUGEND IN DEUTSCHLAND 2026 (PDF)
- ARD-DeutschlandTrend Oktober 2026, Infratest dimap: INFRATEST DIMAP – ARD-DEUTSCHLANDTREND OKTOBER 2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 162 vom Mai 2026, Stand 31.12.2025: DESTATIS – PRESSEMITTEILUNG 162/2026 (SCHUTZSUCHENDE)
- Antwort der Bundesregierung 2021, nach t-online: T-ONLINE – KOSTEN DES AFGHANISTAN-EINSATZES
- hessenschau, 01.11.2026: HESSENSCHAU – BILANZ DER POLIZEI
- Den Vorwurf erhob im Oktober 2010 der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, nach Hinweisen aus der Polizei; die Staatsanwaltschaft Stuttgart nannte die Vermutung, ein vermummter Pfeffersprayer sei ein Polizist gewesen, haltlos: taz vom 20.10.2010, „Agents Provocateurs“ bei S21-Demo: TAZ VOM 20.10.2010
- §§ 125, 125a StGB: GESETZE IM INTERNET – § 125A STGB
- BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, 1 BvR 233/81 und 341/81, BVerfGE 69, 315: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – BROKDORF-BESCHLUSS