Mindestlohn

Mindestlohn unterlaufen – geht das?

Klar geht das. Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt schon jetzt, dass viele Arbeitgeber versuchen, das neue Mindestlohngesetz zu unterlaufen.

Man kann Verständnis dafür haben, gibt es doch Unternehmen und Branchen, in denen die Umsetzung des Mindestlohnes eine schier unmögliche Aufgabe zu sein scheint. Da kommen gerne Spezialisten, die versprechen vertragliche Lösungen, mit denen man angeblich die Zahlung des Mindestlohnes vermeiden kann. Vorsicht ist angebracht.

Das größte Problem besteht in der fehlenden Rechtssicherheit. Wenn man das Gesetz nicht genau umsetzt, hat man ein Rechtsproblem, zu dem es noch keine Rechtsprechung gibt. D.h. die Frage, ob eine bestimmte vertragliche Regelung legal ist oder nicht, wird erst in mehreren Jahren entschieden sein.  Und wenn sich dann herausstellt, dass das Gesetz unterlaufen wurde, sind die Ansprüche der Arbeitnehmer immens. Denn der Arbeitnehmer kann rückwirkend für drei Jahre seine Ansprüche geltend machen. Ausschluss- und Verfallklauseln greifen hier nicht.

Dann geht es nicht nur um Geld. Wer den Mindestlohn nicht zahlt, macht sich strafbar. Ein guter Unternehmer ist daher gut beraten, das Problem betriebswirtschaftlich zu lösen und nicht mit juristischen Tricks.  Das bedeutet nicht, dass gut darauf geachtet werden sollte, ob die Verträge tatsächlich so gestaltet sind, dass alles, was für die Zahlung des Mindestlohnes angerechnet werden kann, auch tatsächlich angerechnet wird.

Arbeitnehmer dagegen haben es leichter. Bekommen sie nicht ihren Mindestlohn, können sie erst einmal abwarten. Der Arbeitgeber nimmt sich bei ihnen einen ziemlich teuren Kredit. Und wenn er fällig ist, sollte er in der Lage sein, das bezahlen zu können.