hans theisen|rechtsanwalt
Figuren des Schachspiels aus der Nähe, Werk des Dresdner Bildhauers Frank Maasdorf
Rechtsgebiet · Dresden

Strafverteidigung in Dresden

Strafrecht war schon immer meine große Leidenschaft – und ist es geblieben. Ich berate Sie im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, vom Bußgeldverfahren bis zum Schwurgericht, und übernehme die Verteidigung auch selbst, wenn das für Ihren Fall der beste Weg ist. Auf der Gegenseite sitzt immer der Staat.

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Haltung

Strafverteidiger aus Leidenschaft

Als ich meine forensische Karriere in den achtziger Jahren begann, habe ich relativ bald meine Liebe zur Strafverteidigung entdeckt. Ich war schon immer ein rebellischer Geist, und als Strafverteidiger ist man in der Situation, dass auf der Gegenseite nie jemand sitzt, der einem leidtut: Es ist der Staat selbst.

Das bedeutet nicht, dass der Strafverteidiger ein Staatsfeind wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Die Aufgabe, der Justiz entgegenzutreten und darüber zu wachen, dass der Mandant nur dann und nur in dem Maße bestraft wird, wie es ein nach der Strafprozessordnung ordnungsgemäß ermittelter Sachverhalt rechtfertigt, ist den Rechtsanwälten vom Staat zugewiesen. Gerade deswegen sind Anwälte Organe der Rechtspflege.

Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des SPIEGEL, hat einen meiner Strafprozesse beobachtet. Ihren Artikel „Ein bisschen demütigen“ empfehle ich trotz meiner vielleicht verzeihlichen Eitelkeit guten Gewissens: eine hervorragende Kritik an der Justiz, die sicher keinen Einzelfall betrifft.

Heute liegt mein Schwerpunkt auf der Beratung. Die Verteidigung habe ich aber nicht aufgegeben: Ist sie für Ihren Fall der beste Weg, übernehme ich sie selbst – sonst empfehle ich Ihnen einen Kollegen und bleibe auf Wunsch mit einer zweiten Meinung an Ihrer Seite.

Im Strafprozess geht es immer um das pralle Leben

Das ist zwar nicht ganz richtig – bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stellt sich die Messung in vielen Fällen als nicht angreifbar heraus. Aber ob Bußgeldverfahren, Steuerhinterziehung in Größenordnung oder Mordprozess: Ermittlungsverfahren und Strafprozess sind von der Struktur her immer gleich gelagert. Der Staat will in die Freiheitsrechte eines Bürgers eingreifen, weil dieser angeblich Unrecht getan hat.

Wenn das nicht stimmt, oder wenn das, was der Bürger getan hat, gar kein so großes Unrecht ist, wie es das Gericht aufgrund des Ermittlungsergebnisses sieht – dann ist es der Staat, der Unrecht tut. In diesen Konflikt einzugreifen, ist für mich immer wieder eine große Herausforderung.

Freispruch oder mildes Urteil?

Diese Frage stellt sich in den meisten Fällen gar nicht. Wer von einem Ermittlungsverfahren betroffen ist, schaltet den Anwalt oft erst ein, wenn es zu spät ist. Da Polizisten und Staatsanwälte ordentlich ausgebildet sind, hat der, der bereits als dringend tatverdächtig gilt, mit einiger Wahrscheinlichkeit auch etwas ausgefressen. In sehr vielen Fällen geht es deshalb darum, dafür zu sorgen, dass das Gericht auch all die Umstände betrachtet, die für den Betroffenen sprechen.

Selten geht es um juristische Spitzfindigkeiten. Es ist immer die Frage, wie man einen Sachverhalt betrachten muss. Besonders interessant sind für mich die Fälle, in denen es um die subjektive Seite geht: Vorsatz und die innere Einstellung zur Tat – davor und danach.

Strafverfahren als umfassender Prozess

Wer zu Unrecht bezichtigt wird, braucht jemanden, der das Gericht – besser noch vorher die Staatsanwaltschaft – davon überzeugt, dass der Vorwurf nicht zutrifft. Wurde die Tat aber begangen, stellt sich für mich als Verteidiger die Frage, wie der Mandant dazu steht.

Der Angeschuldigte darf lügen, auch mich anlügen – muss aber damit rechnen, dass ich es merke. Ich bin darüber nicht böse, aber er beraubt sich der Chancen, die in einem Ermittlungsverfahren stecken. Nicht zwangsläufig ist die möglichst geringe Strafe das einzige Ziel. Der Verteidiger kann Anstoß oder Unterstützung geben, ein falsches Verhalten aufzuarbeiten – unter Einbeziehung der Täter-Opfer-Beziehung, des Arbeitsverhältnisses, der familiären und finanziellen Situation.

Wer die Realität nicht zur Kenntnis nehmen will, hat trotzdem Anspruch auf Verteidigung. Ich bin dann aber vermutlich nicht der beste Verteidiger für ihn. Mit Mandanten, die bereit sind, sich mutig ihren eigenen Fehlern zu stellen, erreiche ich erstaunliche Ergebnisse. Nicht jeder ist bereit, einen schwierigen Weg zu gehen. Aber es lohnt.

Auch als Berater

Die zweite Meinung zur Verteidigung

Sie haben bereits einen Verteidiger? Gerade in größeren Verfahren ist es sinnvoll, die Strategie laufend überprüfen zu lassen – nicht erst, wenn das Urteil gesprochen ist. Dieser Gedanke hat in der anwaltlichen Praxis noch nicht richtig Einzug gehalten. Ich sehe mir den Stand des Verfahrens an und sage Ihnen offen, was ich davon halte.

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Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, bis Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben – auch bei einer Vorladung „nur als Zeuge“.