DER FALL LEIPZIG

Wo sind die Beweise?

„Sie werden dafür bezahlen.“ Das sagte der deutsche Bundeskanzler über die Urheber der Drohnenvorfälle am Flughafen Leipzig. Bevor man jemanden zahlen lassen will, sollte man wissen, wer die Rechnung verdient – und was sie am Ende den Aussteller selbst kostet. Ich behandle diesen Fall in diesem Beitrag so, wie ich jeden Fall behandle: als Konflikt, der zu bearbeiten ist. Was Sie hier lesen, sind Fakten – und meine Bewertungen. Ich kennzeichne jeweils, was von beidem gerade dran ist.

Die Fakten

Zuerst die Fakten – alles, was bis heute berichtet und belegt ist.

Am Abend des 4. August wird am Flughafen Leipzig/Halle im Sicherheitsbereich des Frachtbetriebs eine Drohne entdeckt. Sie trägt eine Sprengladung – vermutlich Plastiksprengstoff – und einen Zünder. Sie befindet sich in der Nähe ukrainischer Frachtmaschinen; berichtet wird von einem großen Antonow-Transportflugzeug als Ziel. Die Drohne detoniert nicht. Der Zünder ist nach den Berichten defekt. Ein Flughafenmitarbeiter holt sie vom Himmel – nach übereinstimmenden Berichten mit einem Fußtritt.1

Es bleibt nicht bei dieser einen Drohne. In derselben Nacht kollidiert eine Frachtmaschine von DHL, die wegen der Sperrung durchstarten muss, in der Luft mit einem Gegenstand – nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft vermutlich mit einer weiteren Drohne. Am Leitwerk wird später eine Beschädigung festgestellt. Diese zweite Drohne wurde bis heute nicht gefunden. Das ist der gravierendste Teil des Sachverhalts: Eine Kollision in der Luft kann ein Flugzeug zum Absturz bringen. Und zehn Tage später finden Ermittler auf einem Feld westlich des Flughafens eine dritte Drohne – dazu eine Substanz, bei der es sich um etwa fünfzig Gramm des militärischen Sprengstoffs Hexogen handeln könnte. Die Bundesanwaltschaft spricht von einem schwerwiegenden Angriff.2

Leipzig/Halle ist eines der wichtigsten Frachtdrehkreuze Europas – auch für die Luftbrücke, über die Güter in Richtung Ukraine laufen. Die Antonow-Maschinen dort gehören zu einem zivilen Frachtunternehmen und fliegen nach übereinstimmenden Berichten auch militärische Güter.3

Die Ermittlungen laufen. Wochenlang sagt die Bundesregierung: keine Spekulationen, erst die Ermittlungsergebnisse. Das ist die richtige Haltung. Dann, Ende August, ändert sich der Ton. Der Kanzler spricht davon, die Urheber würden „dafür bezahlen“. In Berlin fällt das Wort „Zeitenwende 2.0“. Und aus Regierungskreisen wird ein Satz zitiert, den man zweimal lesen muss: Es gebe nicht „den einen rauchenden Colt“, aber die Beschuldigung Russlands erscheine „unabweislich“.4

Kurz darauf dann die offizielle Zuschreibung. Innenminister und Außenminister treten gemeinsam vor die Presse. Der Innenminister sagt wörtlich: „Zusammen betrachtet belegen die polizeilichen Ermittlungen, Tatmuster und nachrichtendienstliche Erkenntnisse eine russische Verantwortung.“ Die Bundesregierung komme „deswegen zum Schluss“, dass Russland den hybriden Angriff zu verantworten hat. Die Drohnentechnik sei aus anderen russischen Operationen bekannt, die Planung professionell, die Ausführung durch sogenannte Low-Level-Agenten erfolgt. Die Maßnahmen: Der russische Botschafter wird einbestellt. Das russische Generalkonsulat in Bonn wird geschlossen. Dem Russischen Haus in Berlin wird gekündigt. Dazu Vorschläge für weitere EU-Sanktionslisten, schärfere Einreisekontrollen, mehr Druck auf die sogenannte Schattenflotte. Der Innenminister selbst nennt diese Reaktionen verhältnismäßig.5

Der Maßstab

Jetzt die erste Bewertung – und die kommt aus meinem Beruf. Vor Gericht gilt: Wer beschuldigt, muss beweisen. Nicht behaupten – beweisen. Und wenn Zweifel bleiben, gilt der Zweifel für den Beschuldigten. Das ist keine Formalie, sondern die Grundregel jedes zivilisierten Verfahrens; die Unschuldsvermutung ist in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich verbürgt.6

Die Politik ist kein Gericht. Sie darf auf Verdacht handeln. Aber dann soll sie es auch so nennen. „Ergebnis einer Gesamtbetrachtung“ – so die offizielle Begründung. Vorher hieß es: kein „rauchender Colt“, aber „unabweislich“. Übersetzen wir beides in die Sprache des Strafrechts: Es gibt keinen direkten Beweis. Es gibt eine Indizienlage. Mit Indizien kann man verurteilen – aber nur, wenn man sie offenlegt und prüfen lässt. Genau das ist bisher nicht geschehen. Die Öffentlichkeit soll glauben. Ein Gericht würde fragen: Zeigen Sie her.

Die Hypothesen

Zweite Bewertung – auch das gehört zu meinem Handwerkszeug: Man prüft alle Hypothesen. Nicht, weil man eine davon glaubt, sondern weil man keine glauben darf, bevor die Beweise da sind.

Hypothese eins: der russische Staat. Dafür spricht das Muster. Hybride Angriffe arbeiten gerade nicht mit Raketen, sondern mit Kleinstzeug – weil es abstreitbar bleibt. Allerdings: Hybride Kriegsführung kennen wir auch von den USA, von Israel, von der Ukraine.7

Hypothese zwei: russische Akteure unterhalb des Staates. In Russland gibt es Kräfte, die seit Langem öffentlich Vergeltung – auch gegen Deutschland – fordern. Diese Kräfte sind stark und einflussreich. Was, wenn die Aktion aus dieser Richtung käme? „Russisch“ heißt noch nicht: der Kreml.

Hypothese drei: Dritte waren es. Wer könnte ein Interesse daran haben, dass Deutschland und Russland weiter eskalieren? Bekannt ist, dass die Ukraine weiter eskaliert und – mit westlicher, deutscher und vor allem britischer Hilfe – den Krieg tief nach Russland hineingetragen hat.8 Die Ukraine kann, das ist mein Eindruck, nur gewinnen, wenn die NATO voll einsteigt. Abwegig ist diese Hypothese also sicher nicht.

Und die Merkwürdigkeiten des Falls muss man benennen dürfen: eine einzelne Drohne, zu der später noch zwei weitere kommen. Ein Zünder, der versagt. Ein Fluggerät, das ein Mitarbeiter mit dem Fuß vom Himmel holt. Eine zweite Drohne, die spurlos verschwindet. Eine dritte, die zehn Tage lang unbemerkt auf einem Feld liegt. Als Angriff einer Militärmacht wäre das erstaunlich dilettantisch. Als abstreitbarer Nadelstich könnte man es vielleicht verstehen. Als False-Flag-Aktion wäre es leicht zu inszenieren gewesen. Ich weiß nicht, was davon zutrifft. Niemand öffentlich Bekanntes weiß es. Das ist exakt der Punkt.

Die Interessen – und die Folgen

Dritte Bewertung. Nehmen wir einen Moment das Schlimmste an: Es war der Kreml. Dann stellt sich die Frage aus meiner Videoreihe zum Verstehen im Konfliktfall: Was wäre die kluge Antwort? Wenn Ihnen der Nachbar vors Schienbein tritt – laden Sie ihn dann ein, mit einem Tritt in die Weichteile nachzulegen?

Und noch etwas gehört zur vernünftigen Analyse. Wenn es der Kreml war, dann hat er für diesen Nadelstich ein relativ mildes Mittel gewählt: Drohnen gegen die Fracht der Ukraine-Luftbrücke – nicht eine Rakete gegen eine deutsche Rüstungsfabrik. Auch das wäre eine Botschaft. Aber eine begrenzte.

Eine Botschaft rechtfertigt keinen Anschlag – erst recht keinen, der beinahe ein Frachtflugzeug zum Absturz gebracht hätte. Aber eine Frage wirft sie auf: Was hat militärische Fracht in zivil registrierten Maschinen auf einem zivilen Flughafen verloren? Wer Militärgüter über zivile Drehkreuze fliegt, macht zivile Infrastruktur zum Ziel. Auch das gehört zur Wahrheit dieses Falls.

Gemessen an der Rhetorik – „Zeitenwende 2.0“, „Sie werden dafür bezahlen“ – könnte man die verkündeten Maßnahmen als maßvoll betrachten. Immer noch so eine Art Diplomatie, keine militärische Eskalation. Aber in Moskau kommt alles an: die Maßnahmen, die Rhetorik und natürlich auch die Angriffe tief im russischen Hinterland, für die Moskau auch uns verantwortlich macht. Und das kann man nicht als abwegig bezeichnen. Ich frage, was Moskau in der jetzigen Antwort lesen wird. Wer eskaliert, ohne die Beweise auf den Tisch zu legen, liefert dem Gegner die Erzählung gleich mit.

Deutschland hat ein Interesse an Sicherheit – unbestritten. Aber Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass man auf einen Nadelstich mit dem Hammer antwortet. Sicherheit entsteht auch nicht dadurch, dass man Russland zum ewigen Feind erklärt. Sie entsteht, wenn man versteht, verhandelt – und die eigene Verwundbarkeit verringert. Ein Flughafen, den Bastel-Drohnen erreichen können, braucht besseren Schutz. Das wäre die Antwort, die niemand angreifen kann.

Was ein Gericht täte – und was ein kluger Staat

Was würde ein Gericht in diesem Fall tun? Beweise erheben, Hypothesen prüfen und erst dann urteilen. Was täte ein kluger Staat? Die Beweise offenlegen, die Flughäfen schützen und reden – gerade mit dem, den er verdächtigt. Verurteilung ohne Beweisaufnahme ist keine Stärke. Sie ist das Eingeständnis, dass man die Prüfung scheut.

Nachtrag vom 3. September: „Täter identifiziert“?

Nach der Aufzeichnung des Videos haben die Ermittler nach übereinstimmenden Berichten zwei Tatverdächtige identifiziert: einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass und einen Mann aus Belarus mit russischem Pass. Der zweite soll über DNA-Spuren identifiziert worden sein, die an einer Drohne, einer mit Sprengstoff gefüllten Konservendose und einer Antenne in Flughafennähe gesichert wurden. Ob die beiden gefasst werden können, gilt als fraglich; Moskau weist jede Beteiligung zurück.9

Manche Schlagzeile machte daraus: „Täter identifiziert“. Als Strafverteidiger muss ich präzisieren: Identifiziert wurden Verdächtige – Täter werden Menschen erst durch ein Urteil. Und eine DNA-Spur beweist für sich genommen sehr wenig. Sie beweist nicht einmal, dass der Verdächtige mit dem Gegenstand tatsächlich in Berührung gekommen ist – denn DNA-Spuren können übertragen werden.10 Die Spur kann sich zudem auf einem Teil befunden haben, das erst nachträglich an die Drohne angebaut wurde. Und wer von der Hypothese ausgeht, dass ein Dritter hinter den Anschlägen steckt – als False-Flag-Aktion –, der weiß: Für die tatsächlichen Täter wäre es überhaupt kein Problem, an den Drohnen fremde DNA-Spuren anzubringen. Und selbst wenn sich die Täterschaft der beiden Männer eines Tages erweisen sollte, wäre die entscheidende Frage dieses Beitrags nicht beantwortet: die Frage nach dem Auftraggeber. Genau dafür bräuchte es die Beweise, die bis heute niemand gesehen hat.

Quellen und Anmerkungen

  1. Zum Vorfall vom 4. August und zur Entdeckung der ersten Drohne: Rekapitulation der Berichterstattung im t-online-Artikel vom 02.09.2026 (Fußnote 9).
  2. Zur zweiten Drohne (DHL-Kollision) und zur dritten Drohne samt Hexogen-Fund: gemeinsame Recherche von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, Ende August 2026; Einordnung der Bundesanwaltschaft („schwerwiegender Angriff“) ebenda.
  3. Zur Rolle des Frachtdrehkreuzes Leipzig/Halle und den Antonow-Maschinen der Antonov Airlines: übereinstimmende Berichterstattung, u. a. in Luftfahrt-Fachmedien.
  4. Merz-Zitat („Sie werden dafür bezahlen“, Ende August) und das „rauchender Colt“-Zitat aus Regierungskreisen: Berichterstattung u. a. der Bild-Zeitung, Ende August 2026.
  5. Pressekonferenz von Bundesinnenminister Dobrindt und Außenminister Wadephul vom 01.09.2026 mit Zuschreibung und Maßnahmenpaket: ZDFHEUTE – DROHNEN-FALL: ZWEI VERDÄCHTIGE MIT RUSSLAND-BEZUG IDENTIFIZIERT
  6. Unschuldsvermutung: Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
  7. Zu hybriden Operationen westlicher Staaten als bekannte Praxis: exemplarisch die Stuxnet-Operation gegen das iranische Atomprogramm (USA/Israel) und verdeckte ukrainische Operationen im russischen Hinterland.
  8. Zur westlichen Unterstützung ukrainischer Angriffe auf russisches Gebiet: Freigabe westlicher Waffensysteme für Ziele in Russland (2024), britische Storm-Shadow-Marschflugkörper; deutsche Unterstützung finanziell (Deutschland ist nach den Daten des IfW Ukraine Support Tracker einer der größten Geber) und politisch.
  9. Zu den beiden Tatverdächtigen: ZDFHEUTE, 02.09.2026 sowie T-ONLINE, 02.09.2026 – ERMITTLER IDENTIFIZIEREN ZWEI VERDÄCHTIGE (DNA-Spuren an Drohne, Konservendose und Antenne; Dementi Moskaus ebenda).
  10. Zur Übertragbarkeit von DNA-Spuren ist das lehrreichste Beispiel der deutschen Kriminalgeschichte das „Phantom von Heilbronn“: Jahrelang jagten Ermittler in Deutschland, Österreich und Frankreich eine vermeintliche Serientäterin, deren DNA an rund 40 Tatorten auftauchte – bis sich 2009 herausstellte, dass die Spuren von einer Mitarbeiterin des Wattestäbchen-Herstellers stammten. Ausführliche Fallanalyse: LIPPHARDT – DAS PHANTOM VON HEILBRONN (FREISPRUCH, H. 11)
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