DAS VORURTEIL DES GERICHTS 

Verteidigung im Totschlagsprozess 

Mein Mandant hat seine Frau erschlagen. Im Ermittlungsverfahren hat er von Anfang an die Wahrheit gesagt – schonungslos, auch gegen sich selbst. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm. Das Gericht nicht. Und damit war aus einer kooperativen Verteidigung ein Kampf geworden.

Dieser Beitrag begleitet das dritte Video meiner Reihe „Das Verstehen im Konfliktfall“. Im ersten Video habe ich gesagt: Auch Justitia ist nur ein Mensch – mit Vorurteilen, Gefühlen und Bedürfnissen. Der folgende Totschlagsprozess zeigt, was das konkret bedeutet.

Der Fall

Die Stunde vor der Tat verlief harmonisch. Mein Mandant hatte seine Frau von Freunden abgeholt, wo sie einiges an Sekt getrunken hatte. Zu Hause leerten die beiden eine Flasche Nordhäuser Doppelkorn – das allermeiste trank mein Mandant, der sozusagen nachholen musste. Zwischendurch gab es lustige Videotelefonate mit den Freunden.

Dann eine falsche Bemerkung. Innerhalb von Sekunden waren die beiden bei ihrem Schmerzthema, und die Frau sagte einen Satz, der meinen Mandanten dort traf, wo er es nicht ertragen konnte. Ein Hammer lag zufällig in Reichweite. Ein Schlag, mit voller Wucht. Die Frau war sofort tot.

Mein Mandant hatte über zweieinhalb Promille im Blut – und war schlagartig nüchtern. Er rief den Notruf. Dann versuchte er, sich das Leben zu nehmen; die Polizei, die sehr schnell vor Ort war, konnte ihn daran hindern.

Zur Ehe: Die beiden führten ein bürgerliches Leben in einer kleineren Stadt – schönes Häuschen, keinerlei Probleme mit den Nachbarn. Er war seit über zwanzig Jahren leitender Angestellter in einem mittelständischen Betrieb, von seinen Kollegen geschätzt als zuverlässig und gerade in Konflikten ausgleichend. Sie arbeitete als Verkäuferin. Aber die Ehe lief nicht gut. Die beiden schliefen seit Jahren getrennt, und die fehlende Harmonie im Haus wurde durch Alkohol wettgemacht – getrunken wurde deutlich zu viel, von beiden.

Erkenne dich selbst: die Verteidigungsstrategie

Ich war früh beauftragt. Ein Freispruch kam nicht in Betracht; es ging um ein mildes Urteil.1 Dafür war mein Mandant ideal: einsichtig, intelligent, im Grunde ein netter Kerl.

Die Strategie: eine umfassende Aussage ganz am Anfang des Ermittlungsverfahrens – und zwar, bevor wir die Ermittlungsakte kannten. Normalerweise ist das ein Kardinalfehler. Hier war es genau richtig.

Vorher kam die Arbeit. Mein Mandant musste sein Leben aufarbeiten: seinen Alkohol, seine Ehe, seinen Anteil an dem Konflikt, der sich über Jahre aufgebaut hatte. Schonungslos, ohne Schuld auf die Ehefrau abzuwälzen. Er musste sein schärfster Richter sein. Erkenne dich selbst – das Sokrates-Postulat aus dem ersten Video dieser Reihe, hier unter den denkbar härtesten Bedingungen.

In mehreren Sitzungen gingen wir alles durch. Dann vereinbarte ich mit der Kriminalpolizei eine Videovernehmung2 und lud den Staatsanwalt dazu ein. Er kam. Mein Mandant erzählte zwei Stunden lang seine Geschichte; es gab kaum Rückfragen. Das war authentisch.

Das Ergebnis: Die Geschichte meines Mandanten wurde praktisch wörtlich der Sachverhalt der Anklageschrift. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten dasselbe Verständnis von der Tat. Kognitive Harmonie – besser geht es nicht.

Der Gegner, mit dem niemand rechnet: das Vorurteil des Gerichts

Mit der Harmonie war es vorbei, als die Sache bei der Schwurgerichtskammer war. Ich hatte früh den Verdacht, dass der Vorsitzende Vorbehalte hatte. Wie sich zeigte: Er wollte nicht an die Zeitschiene glauben. Seine Hypothese: nicht erst der Doppelkorn und dann die Tat – sondern erst die Tat und dann der Doppelkorn. Nachtrunk nennt man das.3

Was das bedeutet hätte: keine alkoholbedingte verminderte Schuldfähigkeit,4 keine gesicherte Affektsituation – und vor allem: Die gesamte Aussage meines Mandanten wäre Theater gewesen. Ein Schauspieler, der zwei Stunden lang Reue vorspielt und den Staatsanwalt zum Narren gehalten hat.

Gestützt wurde dieses Vorurteil durch mehrere Zeugen – allesamt aus dem Lager des Opfers. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Aussagen als wenig glaubhaft beiseitegelassen. Der Vorsitzende nicht.

Dazu kam ein strukturelles Problem: Normalerweise kann man mit einem Gericht offen besprechen, wo in der Hauptverhandlung der Schwerpunkt der Beweisaufnahme liegen wird. Hier ging das nicht – denn das Gericht verbarg sein eigenes Vorurteil. Ich musste es erschließen. Als die Verhandlungstermine und die Zeugenliste veröffentlicht wurden, war klar, wohin die Reise gehen sollte.

Die Schlacht um die Zeitschiene

Auf dem Smartphone meines Mandanten, das mir die Polizei ausgehändigt hatte, fand ich Fotos, die seine Zeitangaben belegten. Eines davon: aufgenommen knapp eine Stunde vor der Tat, eindeutig dem Gespräch der Eheleute nach dem Besuch zuzuordnen – mit Aufnahmedaten. Ich legte es dem Gericht gleich zu Beginn der Hauptverhandlung vor.

Es wurde ignoriert.

Warum, erklärt die Psychologie. Jedes Gericht geht mit einem Vorurteil in die Hauptverhandlung – das ist keine Bosheit, es folgt schlicht aus der Aktenkenntnis. Präsentiert die Verteidigung Beweismittel, die gegen dieses Vorurteil sprechen, entsteht beim Gericht eine kognitive Dissonanz.5 Und die bequemste Art, diese Dissonanz aufzulösen, ist nicht, das Vorurteil zu ändern – sondern die Beweismittel zu ignorieren oder abzuwerten. Dann ist für das Gericht wieder alles harmonisch, und der Angeklagte kann seiner harten Bestrafung entgegensehen.

Die Rechtspsychologie kennt dafür einen eigenen Befund: den Inertia- oder Perseveranzeffekt. Einmal gebildete Hypothesen halten sich hartnäckig, auch wenn die Fakten längst dagegen sprechen; bestätigende Informationen werden stärker gewichtet als widersprechende.6 Richter sind da keine Ausnahme.

Nach dem sechsten Verhandlungstag wollte das Gericht die Beweisaufnahme schließen. Jetzt musste die Verteidigung liefern. Ich stellte eine ganze Reihe von Beweisanträgen – alle zur Zeitschiene –, die das Gericht nicht ignorieren konnte.7 Der Vorsitzende regte sich erkennbar auf. Doch am Ende ging das Gericht allen Anträgen nach.

Und dann kamen die Handys. Die Daten aus dem Gerät meines Mandanten und aus denen der Zeugen – Fotos, Chatverläufe, Gesprächsdaten, auf meine Anträge von der Polizei ausgelesen – widerlegten die Zeugenaussagen hundertprozentig. Das war der entscheidende strategische Punkt: Es hätte keinen Sinn gehabt, allgemein Belege für die Glaubwürdigkeit meines Mandanten vorzulegen. Das Vorurteil hing an diesen Zeugen. Also mussten diese Aussagen zerstört werden. Nicht mehr, nicht weniger.

Das Ergebnis

Am Ende – nach einem langen Kampf – war das Gericht gezwungen, genau die Geschichte zur Grundlage seines Urteils zu machen, die mein Mandant in der Videovernehmung erzählt hatte: bevor er die Akte kannte, bevor irgendjemand wusste, was die Zeugen sagen würden. Das Urteil war milde – deutlich unter dem, was ich zu Beginn des Mandats als Ziel formuliert hatte.

Was daraus zu lernen ist

Erstens: Der Mandant hat sich selbst verstanden – sein Leben, seinen Alkohol, sein Festhalten an Umständen, die kaum auszuhalten waren, und die Rolle des Alkohols darin. Deshalb war seine Aussage authentisch. Deshalb war die Tat – so furchtbar sie war – am Ende nachvollziehbar.

Zweitens: Die Verteidigung musste das Gericht verstehen – sein Vorurteil, die Quelle dieses Vorurteils (die Zeugen) und den Mechanismus, der es am Leben hielt: Dissonanzvermeidung und Trägheit.

Drittens – und erst daraus – ergab sich die Strategie: nicht überzeugen, sondern die Grundlage des Vorurteils zerstören.

Der Konfliktgegner in diesem Strafverfahren war nicht die Staatsanwaltschaft – mit der waren wir uns über die Tat einig. Der Gegner war das Vorurteil des Gerichts. Und ein Vorurteil ist ein schwerer Gegner, weil es rationalen Argumenten kaum zugänglich ist. Das wissen wir aus der Psychologie.8

Wenn Sie Fragen zu einem aktuellen Konflikt haben, können Sie über meine Homepage einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung buchen.

Quellen und Anmerkungen

  1. Der Strafrahmen des Totschlags (§ 212 StGB) reicht von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe; in minder schweren Fällen (§ 213 StGB) von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Vgl. DEJURE.ORG – § 212 STGB
  2. Die audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen ist in § 58a StPO geregelt. Sie sichert den Beweiswert einer frühen Aussage – Wortlaut, Tonfall und Körpersprache bleiben dokumentiert und können später nicht mehr zerredet werden. Vgl. DEJURE.ORG – § 58a STPO
  3. Als Nachtrunk bezeichnet man den Alkoholkonsum nach dem relevanten Ereignis. Die Behauptung eines Nachtrunks – oder umgekehrt seine Unterstellung – verändert die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration auf den Tatzeitpunkt und damit die Schuldfähigkeitsfrage grundlegend. Vgl. WIKIPEDIA – NACHTRUNK
  4. Nach § 21 StGB kann die Strafe gemildert werden, wenn die Steuerungsfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat erheblich vermindert war – etwa infolge einer schweren Alkoholisierung. Ab welcher Blutalkoholkonzentration das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; Werte ab etwa zwei Promille sind ein gewichtiges Indiz. Vgl. DEJURE.ORG – § 21 STGB
  5. Leon Festinger: A Theory of Cognitive Dissonance, Stanford 1957. Die Theorie habe ich im ersten Video dieser Reihe ausführlich erklärt: Unvereinbare Kognitionen erzeugen eine Spannung, die Menschen auflösen wollen – notfalls dadurch, dass sie störende Informationen ignorieren oder abwerten. Vgl. WIKIPEDIA – KOGNITIVE DISSONANZ
  6. In der Rechtspsychologie ist gut belegt, dass die Kenntnis der Ermittlungsakte bei Richtern zu einer Ausgangshypothese führt, die spätere Informationsverarbeitung verzerrt: Bestätigende Beweise werden stärker gewichtet, widersprechende abgewertet (Perseveranz- bzw. Inertia-Effekt; grundlegend die Experimente von Bernd Schünemann zur richterlichen Urteilsbildung). Der zugrunde liegende Mechanismus ist der Bestätigungsfehler. Vgl. WIKIPEDIA – BESTÄTIGUNGSFEHLER
  7. Beweisanträge sind in § 244 StPO geregelt. Das Gericht darf sie nur aus den dort abschließend genannten Gründen ablehnen – und muss darüber förmlich entscheiden. Genau das macht den Beweisantrag zum schärfsten Werkzeug der Verteidigung gegen ein verborgenes Vorurteil. Vgl. DEJURE.ORG – § 244 STPO
  8. Dass richterliche Entscheidungen von außerrechtlichen Faktoren beeinflusst werden können, zeigt auch die berühmte Studie von Shai Danziger, Jonathan Levav und Liora Avnaim-Pesso: Extraneous factors in judicial decisions, PNAS 2011. Ich erwähne das nicht, um das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern – sondern damit niemand naiv in einen Prozess geht. Vgl. PNAS.ORG – EXTRANEOUS FACTORS IN JUDICIAL DECISIONS
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DIE HOHE ABFINDUNG