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Strafrecht Hans Theisen Strafrecht Hans Theisen

NACH ERMORDUNG DES VATERS

Kann eine Mutter strafrechtlich (mit-)verantwortlich sein, wenn ihr 16-jähriger Sohn und dessen gleichaltriger Halbbruder den ehemaligen Lebensgefährten der Mutter töten – und die Mutter nicht eingreift? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Revisionsurteil klargestellt: Sorgeberechtigte Eltern können auch gegenüber strafmündigen, aber minderjährigen Kindern eine Überwachungsgarantenstellung haben. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Beteiligung an einem Tötungsdelikt durch Unterlassen (§ 13 StGB) in Betracht kommt – nicht „nur“ unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB). Der Fall (sehr kurz) Nach den Feststellungen des Landgerichts kündigten die beiden 16-Jährigen die Tötung zuvor an; die Mutter nickte und äußerte, man solle überlegen, „wie man ihn loswerden könne“. Am Tattag griffen die Jugendlichen das spätere Opfer mit Baseballschläger, einem Rollgabelschlüssel an; die Mutter nahm das Geschehen wahr, ging aber weg, ohne einzuschreiten oder Hilfe zu leisten.

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